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   KG, 31.07.2015 - (1) 161 Ss 131/15 (8/15)   

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https://dejure.org/2015,39254
KG, 31.07.2015 - (1) 161 Ss 131/15 (8/15) (https://dejure.org/2015,39254)
KG, Entscheidung vom 31.07.2015 - (1) 161 Ss 131/15 (8/15) (https://dejure.org/2015,39254)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - (1) 161 Ss 131/15 (8/15) (https://dejure.org/2015,39254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Kenntniserlangung von der Tat und der Person des Täters; Tatsachenbegriff hinichtlich Behauptung der Protokollfälschung durch einen Richter

  • Wolters Kluwer

    Verleumdung; Vorliegen eines Strafantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verleumdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 430/59
    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Dass der Antragsteller nur einen Verdacht hegt, sich die Tat nur in Umrissen oder nur teilweise richtig vorstellt, ist unerheblich (vgl. BGHSt 13, 363, 364).

    Nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht kann das Antragsrecht sogar schon entstehen, bevor ein konkretes Antragsdelikt verwirklicht ist (vgl. etwa BGHSt 13, 363 für den Fall, dass sich die Angeklagte erst nach Antragstellung den verleumderischen Äußerungen ihrer Mutter angeschlossen hatte; BayObLG NJW 1966, 942 für den Fall, dass der Verletzte wegen der Entwendung seines Kraftfahrzeugs Strafantrag gestellt hatte, dem Angeklagten jedoch nur eine spätere unbefugte Fahrzeugnutzung i.S.d. § 248 b StGB nachgewiesen werden konnte; nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 1982 - 2 Ss 258/82 - 179/2 II - wirkt der vor Einzug gestellte Strafantrag gegen unbekannte Hausbesetzer auch gegen "Nachzügler"; nach LG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 521 Qs 57/75 - soll im Falle drohender Hausbesetzung ein vorsorglicher Strafantrag wirksam sein, wenn der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist; instruktiv zum Ganzen Schmidt in LK a.a.O. und insbes.

  • LG Berlin, 30.01.1985 - 521 Qs 57/75
    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht kann das Antragsrecht sogar schon entstehen, bevor ein konkretes Antragsdelikt verwirklicht ist (vgl. etwa BGHSt 13, 363 für den Fall, dass sich die Angeklagte erst nach Antragstellung den verleumderischen Äußerungen ihrer Mutter angeschlossen hatte; BayObLG NJW 1966, 942 für den Fall, dass der Verletzte wegen der Entwendung seines Kraftfahrzeugs Strafantrag gestellt hatte, dem Angeklagten jedoch nur eine spätere unbefugte Fahrzeugnutzung i.S.d. § 248 b StGB nachgewiesen werden konnte; nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 1982 - 2 Ss 258/82 - 179/2 II - wirkt der vor Einzug gestellte Strafantrag gegen unbekannte Hausbesetzer auch gegen "Nachzügler"; nach LG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 521 Qs 57/75 - soll im Falle drohender Hausbesetzung ein vorsorglicher Strafantrag wirksam sein, wenn der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist; instruktiv zum Ganzen Schmidt in LK a.a.O. und insbes.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1982 - 2 Ss 258/82
    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht kann das Antragsrecht sogar schon entstehen, bevor ein konkretes Antragsdelikt verwirklicht ist (vgl. etwa BGHSt 13, 363 für den Fall, dass sich die Angeklagte erst nach Antragstellung den verleumderischen Äußerungen ihrer Mutter angeschlossen hatte; BayObLG NJW 1966, 942 für den Fall, dass der Verletzte wegen der Entwendung seines Kraftfahrzeugs Strafantrag gestellt hatte, dem Angeklagten jedoch nur eine spätere unbefugte Fahrzeugnutzung i.S.d. § 248 b StGB nachgewiesen werden konnte; nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 1982 - 2 Ss 258/82 - 179/2 II - wirkt der vor Einzug gestellte Strafantrag gegen unbekannte Hausbesetzer auch gegen "Nachzügler"; nach LG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 521 Qs 57/75 - soll im Falle drohender Hausbesetzung ein vorsorglicher Strafantrag wirksam sein, wenn der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist; instruktiv zum Ganzen Schmidt in LK a.a.O. und insbes.
  • RG, 06.05.1940 - 2 D 123/40

    1. Ein Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes ist notwendig,

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Daher kann sich der Strafantrag auch auf eine Tat, von welcher der Antragsteller keine Kenntnis besitzt, beziehen (vgl. RGSt 38, 434 und 74, 185).
  • RG, 21.05.1906 - 825/05

    Kann ein Strafantrag unter Umständen in Richtung auf eine Tat wirken, von welcher

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Daher kann sich der Strafantrag auch auf eine Tat, von welcher der Antragsteller keine Kenntnis besitzt, beziehen (vgl. RGSt 38, 434 und 74, 185).
  • OLG Oldenburg, 14.12.1965 - 1 Ss 321/65
    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Nach verbreiteter, allerdings umstrittener Ansicht kann das Antragsrecht sogar schon entstehen, bevor ein konkretes Antragsdelikt verwirklicht ist (vgl. etwa BGHSt 13, 363 für den Fall, dass sich die Angeklagte erst nach Antragstellung den verleumderischen Äußerungen ihrer Mutter angeschlossen hatte; BayObLG NJW 1966, 942 für den Fall, dass der Verletzte wegen der Entwendung seines Kraftfahrzeugs Strafantrag gestellt hatte, dem Angeklagten jedoch nur eine spätere unbefugte Fahrzeugnutzung i.S.d. § 248 b StGB nachgewiesen werden konnte; nach OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 1982 - 2 Ss 258/82 - 179/2 II - wirkt der vor Einzug gestellte Strafantrag gegen unbekannte Hausbesetzer auch gegen "Nachzügler"; nach LG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 521 Qs 57/75 - soll im Falle drohender Hausbesetzung ein vorsorglicher Strafantrag wirksam sein, wenn der Eintritt der Rechtsverletzung alsbald zu erwarten ist; instruktiv zum Ganzen Schmidt in LK a.a.O. und insbes.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Nach verbreiteter Definition erfasst er alles, was wahr oder falsch sein kann und als Wahrheitsbehauptung der Nachprüfbarkeit grundsätzlich zugänglich sein könnte, ohne dass es auf eine konkrete Möglichkeit des Beweises ankommt (vgl. BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Die von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08 - KG, Urteil vom 23. Juni 2008 - (2/5) 1 Ss 213/04 (6/05) - des für eine Verurteilung wegen Verleumdung gemäß § 194 StGB erforderlichen Strafantrages liegt entgegen der Ansicht der Revision vor.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    Nach verbreiteter Definition erfasst er alles, was wahr oder falsch sein kann und als Wahrheitsbehauptung der Nachprüfbarkeit grundsätzlich zugänglich sein könnte, ohne dass es auf eine konkrete Möglichkeit des Beweises ankommt (vgl. BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 161 Ss 131/15
    In diesem Fall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird; wo das nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen und in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1, 9; 85, 1, 15 f.).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

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