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   KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07   

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KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07 (https://dejure.org/2007,31762)
KG, Entscheidung vom 31.08.2007 - 1 VAs 44/07 (https://dejure.org/2007,31762)
KG, Entscheidung vom 31. August 2007 - 1 VAs 44/07 (https://dejure.org/2007,31762)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 12.05.1998 - 1 VAs 16/98
    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Unschädlich ist zunächst, daß die Staatsanwaltschaft über die Anträge entschieden hat, ohne zuvor eine Erklärung der erkennenden Gerichte darüber einzuholen, ob einer Zurückstellung der Strafvollstreckung zugestimmt wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 315).
  • KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Eine aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB), bei der in der Regel die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG anzunehmen sind (vgl. KG StV 1988, 213 mwN), ist in dem Urteil des Amtsgerichts vom 22. August 2001 für die Tatzeit nicht festgestellt.
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Sind gegen einen Verurteilten mehrere Strafen zu vollstrecken und liegen bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vor, so kann auch die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zeigt - nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (OLG Karlsruhe MDR 1983, 76; OLG Hamm MDR 1983, 429; Körner, aaO, Rdn. 142).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.1996 - VAs 3/96

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung wegen Betäubungsmittelabhängigkeit des

    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Sie ergibt, daß die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt zutreffend gewürdigt und die Anforderungen an den Kausalitätsnachweis nicht überspannt hat (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 1996, 246).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Sind gegen einen Verurteilten mehrere Strafen zu vollstrecken und liegen bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vor, so kann auch die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zeigt - nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (OLG Karlsruhe MDR 1983, 76; OLG Hamm MDR 1983, 429; Körner, aaO, Rdn. 142).
  • KG, 02.12.1985 - 4 VAs 30/85
    Auszug aus KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Kausalität besteht nur bei Taten, die der Beschaffung von Drogen zur Befriedigung der Sucht dienen sollen oder die der Täter ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht begangen hätte (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85 - und 20. Januar 2003 - 4 VAs 2/03 -).
  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Die Drogensucht darf nicht nur Begleiterscheinung, sondern muss die Bedingung der Straftat gewesen sein, worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hingewiesen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 VAs 44/07 -).
  • BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Ermessensentscheidung,

    b) Ebenso wie die Voraussetzungen einer Betäubungsmittelabhängigkeit zweifelsfrei vorliegen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 42), muss auch der für die Zurückstellung nach § 35 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang nach dem eindeutigen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG feststehen (KG, Beschlüsse vom 22.03.2013 - 4 VAs 17/13 -, juris Rn. 7, und vom 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10) und bewiesen werden.
  • BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Der Kausalzusammenhang muss mit Gewissheit bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10; Patzak u.a. a.a.O. Rn. 96).

    Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hat die Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10).

  • OLG München, 30.05.2008 - 4 VAs 14/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängigen

    Zur Annahme eines solchen Kausalzusammenhangs genügt eine starke Vermutung nicht, vielmehr muss Gewissheit bestehen (KG 31.08.2007 1 VAs 44/07).

    Denn wenn gegen einen Verurteilten mehrere Straftaten zu vollstrecken sind und bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vorliegen, so kann die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Ziffer 2 BtMG zeigt - ebenfalls nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (KG vom 31.8.2007, 1 VAs 44/07 und vom 18.12.2007, 1 VAs 79-80/07 Rn 8 m.w.N., beide zitiert nach juris ).

  • OLG Hamm, 21.12.2010 - 1 VAs 113/10

    Kausalität einer Betäubungsmittelabhängigkeit für die Begehung einer Straftat

    Der gem. § 35 Abs. 1 BtMG erforderliche Sachzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Straftat entfiele (Senat NStZ-RR 2008, 185; Weber BtMG 3. Aufl. 2008 § 35 Rdnr 33).

    Die Drogensucht muss Bedingung, nicht Begleiterscheinung der Straftat sein (KG B. v. 31.08.2007, 1 Bas 44/07, BeckRS 2008, 00558).

  • OLG Rostock, 23.04.2013 - VAs 2/13

    Strafvollstreckung: Voraussetzung für die Zurückstellung der Vollstreckung bei

    Die danach geforderte unmittelbare Kausalität zwischen Sucht und Straffälligkeit ("drogenindizierte Tat") muss im Sinne einer conditio sine qua non erwiesen sein (Patzak im Körner/Patzak/Volkmer BtmG, 7. Aufl. § 35 Rdz. 96 m.w.N.; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 35 Rn. 33 ff. m.w.N.; KG NStZ-RR 2008, 185; OLG München 4 VAs 14/08; OLG Hamm 1 VAs 8/06).
  • OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Zur Annahme eines solchen Kausalzusammenhangs genügt eine starke Vermutung nicht, vielmehr muss die Gewissheit des Kausalzusammenhangs bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 31.08.2007 - 1 VAs 44/07).
  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Denn die Drogensucht des Antragstellers ist nicht Bedingung, sondern lediglich Begleiterscheinung seiner Straftat (Senat, 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017; KG, 1 VAs 44/07 v. 31.08.2007, juris Rn. 8, NStZ-RR 2008, 185; OLG Hamm, 1 VAs 21/14 v. 18.06.2014, juris Rn. 20; OLG München, 4 VAs 14/08 v. 30.05.2008, juris Rn. 12; Peglau jurisPR-StrafR 2/2015 Anm. 1).
  • KG, 07.10.2008 - 1 VAs 40/08

    Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Die Drogensucht muß die Bedingung und nicht nur Begleiterscheinung der Straftat gewesen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 31. August 2007 - 1 VAs 44/07 -).
  • KG, 18.12.2007 - 1 Zs 2346/07

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe: Zurückstellung bei Begehung der Tat aufgrund

    Die Drogensucht muss die Bedingung und nicht nur Begleiterscheinung der Straftat gewesen sein (vgl. KG, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 VAs 44/07 - m.w.N.).
  • KG, 07.10.2008 - 1 Zs 1542/08
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