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   KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10   

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KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
KG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
KG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 (https://dejure.org/2010,8006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 158 Abs 1 BGB, § 516 Abs 1 BGB, § 1821 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1643 Abs 1 BGB
    Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend bedingten schenkweisen Grundstücksübertragung an Minderjährige; rechtlicher Nachteil bei vermietetem Grundstück; Genehmigungspflicht bei Mietvertragseintritt mit Erreichen der Volljährigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 158, 516, 1821, 1643
    Genehmigungspflichtigkeit eines Schenkungsvertrages, durch den Minderjähriger mit Erreichen der Volljährigkeit ein Grundstück erhält und in bestehende Mietverhältnisse eintreten soll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5
    Wirksamkeit der Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind; Genehmigungspflicht des Erwerbs bei Eintritt in einen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 79
  • FamRZ 2011, 736
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).

    Bringt das Insichgeschäft dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil, ist ein Interessenwiderstreit ausgeschlossen und Belange Dritter stehen nicht entgegen (BGHZ 59, 236).

  • KG, 03.12.1991 - 1 W 6126/91

    Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Allerdings genießen solche Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage (Rechtsboden) vorhanden ist (BGH, NJW 2002, 2461; Senat RPfleger 1992, 243).

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).

  • BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Senat, RPfleger 1992, 243; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1490).

    Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Verpflichten sich Eltern in einem Schenkungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Übertragung von Grundstückseigentum, ohne bereits die Auflassung zu erklären, so ist die Frage, ob die Schenkung lediglich rechtlich vorteilhaft ist, allein nach dem schuldrechtlichen Grundgeschäft und nicht aus einer Gesamtbetrachtung mit der später zu erklärenden Auflassung zu beurteilen (Abgrenzung zu BGH, 9. Juli 1980, V ZB 16/79, BGHZ 78, 28).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in einer Entscheidung, in der die Wirksamkeit einer Auflassung zu prüfen war, ausgeführt, dass die Frage, ob ein Minderjähriger durch eine Schenkung seines gesetzlichen Vertreters lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu beurteilen sei (BGHZ 78, 28).

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Für das Vorliegen eines rechtlichen Vorteils ist es entscheidend, dass der Vertretene aus seinem Vermögen, welches er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt (BayObLGZ 1979, 49; OLG Köln, ZMR 2004, 189).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Dafür ist ausreichend - wenn auch nicht erforderlich -, dass die Entstehung des vorzumerkenden Anspruchs nur noch von dem Willen des künftigen Berechtigten abhängt (BGH, NJW 2002, 213, BayObLG, DNotZ 1990, 297), wobei nach dem Sinn und Zweck bei einem minderjährigen Berechtigten auf den Willen der Vertretungsberechtigten abzustellen ist.
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Mit dieser Rechtsprechung sollte jedoch allein verhindert werden, dass bei lukrativem Charakter des Grundgeschäfts unbeschadet rechtlicher Nachteile, die mit der Übertragung des dinglichen Rechts verbunden sind, der gesetzliche Vertreter im Hinblick auf § 181 letzter Halbsatz BGB befugt ist, den Minderjährigen bei der Annahme der Auflassung zu vertreten oder die von dem Minderjährigen selbst erklärte Auflassung zu genehmigen (klarstellend BGHZ 161, 170).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    § 181 BGB und § 1795 BGB beruhen - auch wenn sie gegenüber diesem Normzweck tatbestandlich verselbständigt sind (BGHZ 50, 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 69.Aufl., § 181 Rdn. 2) - auf dem Gedanken, dass die Mitwirkung derselben Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts die Gefahr eines Interessenkonflikts und damit die Schädigung eines Teils in sich birgt (BGHZ 56, 97; 59, 236).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10
    Zwar ist der Erwerb des Eigentums an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Erwerber mit Eigentumsübergang gemäß § 566 BGB in sämtlich Rechte und Pflichten aus bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen eintritt und für die ihn dann treffenden Vermieterpflichten persönlich auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGHZ 162, 137; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 3610k).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

  • OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14

    Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden hinsichtlich ihrer Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79, 81; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 1490).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der hier vorliegende Fall maßgeblich von einer Konstellation, in dem über die gesetzliche Folge hinaus gehend der Schenkungsvertrag eine Übernahme von Verpflichtungen aus bestehenden Mietverhältnissen durch den Beschenkten vorsieht (vgl. den der Entscheidung des KG FGPrax 2011, 79 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 65/16

    Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit

    Anders liegen die Dinge deshalb, wenn das Kausalgeschäft über den gesetzlichen Vertragseintritt hinausgehende oder von diesem unabhängige Abreden zur rechtsgeschäftlichen Übernahme von Verpflichtungen aus jenen Verträgen durch den Erwerber umfasst (OLG Hamm NJW-RR 2014, 1350 f gegenüber KG FamRZ 2011, 736 ff; jurisPK BGB - Lafontaine, Stand: 15.10.2016, § 1821 Rdnr. 80 f; Staudinger-Veit a.a.O., Rdnr. 75).
  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20

    Zulässigkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen eines Grundstücks an

    (1) Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, vgl. § 107 BGB (BGHZ, a.a.O., 143; Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 - FamRZ 2011, 736, 737).
  • OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11

    Grundbuchverfahren: Darlegung der Entgeltlichkeit einer Verfügung eines

    Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79).
  • VG Freiburg, 25.03.2013 - 6 K 578/11

    Namensänderungsanspruch bei doppelter Staatsangehörigkeit und mit der

    Auch dass seine psychischen Belastungen nicht annähernd mit denen vergleichbar sind, die in der Rechtsprechung als Grund für eine Namensänderung auch bei fehlendem Krankheitswert anerkannt wurden (etwa bei traumatischen Erinnerungen oder familiären Konflikten, die mit einem Namen unauslöschlich verknüpft sind, ), spielt keine Rolle (zu solchen Fällen vergleiche etwa VG Freiburg, U. v. 19.6.2006 - 1 K 1495/05 -, NVwZ-RR 2007, 209 = juris; VG Weimar, U. v. 10.10.2012 - 1 K 733/11 -, FamRZ 2012, 576 = juris; VG Potsdam, U. v. 18.1.2005 - 3 K 3455/99 -, juris; OVG Hamburg, U. v. 14.9.2010 - 3 Bv 207/08 - FamRZ 2011, 736 = juris).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Allerdings werden diese Vorschriften nach ihrem Sinn und Zweck dahin einschränkend ausgelegt, dass sie keine Anwendung finden, wenn das Geschäft für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft ist (Senat, Beschluss vom 31. August 2010 - 1 W 167/10 -, FamRZ 2011, 736, 737).
  • VG Hamburg, 27.06.2012 - 4 K 1646/11

    Wichtiger Grund für die nochmalige Änderung des Vornamens

    Ob ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Namensänderung vorliegt, ist in erster Linie anhand der dafür gegebenen Begründung unter Beachtung der nach § 13 NÄG erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (vom 11.8.1980, BAnz Nr. 153 a vom 20.8.1980, in der Fassung der Änderung vom 18.4.1986 (NamÄndVwV), BAnz Nr. 78 vom 25.4.1986) zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 14.12.1962, BVerwGE 15, 207; OVG Hamburg, Urt. v. 14.9.2010, FamRZ 2011, 736).
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