Rechtsprechung
KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr A.2.2.2 AKB, § 286 Abs 1 ZPO
Kfz-Kaskoversicherung: Vollbeweis des Fahrzeugsdiebstahls durch Wiederauffinden des Fahrzeugs im Ausland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Nachweis des Diebstahls eines in Polen aufgefundenen Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vollbeweis des Fahrzeugdiebstahls durch Wiederauffinden des Fahrzeugs im Ausland
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Nachweis einer Entwendung durch das Wiederauffinden des Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis des Diebstahls eines in Polen aufgefundenen Pkw
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.10.2013 - 42 O 77/13
- KG, 19.09.2014 - 6 U 200/13
- KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13
Rspr. setzt eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH VersR 2013, 175, Rz. 29 m. w. N.;… VersR 2009, 968 Rz. 9). - BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13
Rspr. setzt eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (…vgl. BGH VersR 2013, 175, Rz. 29 m. w. N.; VersR 2009, 968 Rz. 9).