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   KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36171
KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16 (https://dejure.org/2018,36171)
KG, Entscheidung vom 31.10.2018 - 21 U 24/16 (https://dejure.org/2018,36171)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 21 U 24/16 (https://dejure.org/2018,36171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321 ; ZPO § 716
    Anforderungen an die Form der Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung eines Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Urteilsergänzung unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 124
  • MDR 2019, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16
    Die zuvor durch das Teilurteil vom 28. August 2018 geschaffene Beschwer der Parteien ist an dieser Stelle unerheblich (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

    Das gilt auch, obgleich eine hypothetische Revision gegen das Schlussurteil mit der eingelegten Revision gegen das Teilurteil durch den BGH zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden könnte, denn die Aufteilung der Entscheidung des Senats in Teil- und Schlussurteil war nicht willkürlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

    Insoweit ist die Beschwer weiterhin isoliert zu bestimmen (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95

    Berechnung der durch ein Teilurteil geschaffenen Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16
    Die zuvor durch das Teilurteil vom 28. August 2018 geschaffene Beschwer der Parteien ist an dieser Stelle unerheblich (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

    Insoweit ist die Beschwer weiterhin isoliert zu bestimmen (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

  • BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05

    Nur auf Neukäufe

    Auszug aus KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16
    Aus dem von den Beklagten angeführten Beschluss des BGH vom 4. Oktober 2006 (I ZR 196/05 folgt nichts Abweichendes.

    Daraus folgt, dass zur Bestimmung des Werts einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil der Wert einer zugelassenen Revision hinzuzurechnen ist, die die Partei gegen das angegriffene Urteil eingelegt hat (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006, I ZR 196/05, Rz. 10 f).

  • BGH, 08.02.1982 - II ZB 1/82

    Zulässigkeit eines Antrags auf Urteilsberichtigung

    Auszug aus KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16
    Aus dem Beschluss des BGH vom 8. Februar 1982 (II ZB 1/82) folgt nichts Abweichendes, da dieser sich nicht zu dem hier erörterten Fall eines "Ergänzungsantrags ohne Ergänzungsbedarf" verhält.
  • OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 5/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung einer Verletzung des Antragstellers in

    Der Antrag eines Beteiligten auf Ergänzung eine Entscheidung analog §§ 321 ZPO, 120 VwGO kann sodann auch ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen werden, wenn das Gericht die aus Sicht des Antragstellers nachzuholende Entscheidung eben nicht - auch nicht teilweise - übergangen hat (vgl. KG, Beschluss vom 31.10.2018, Az.: 21 U 24/16, - zitiert nach juris -, Rn. 8 f.).
  • OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20

    Wann kann ein bereits erlassenes Urteil ergänzt werden?

    Im Ergebnis zutreffend führt auch das Kammergericht (Beschluss vom 31.10.2018, 21 U 24/16 aus, dass die Ablehnung eines Antrags auf Urteilsergänzung nicht stets die Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung erfordert.
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