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KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.12.2011 - KGH.EKD I-0124/T21-11 |
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KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.12.2011 - KGH.EKD I-0124/T21-11 (https://dejure.org/2011,101062)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 22.12.2011 - KGH.EKD I-0124/T21-11 (https://dejure.org/2011,101062)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - KGH.EKD I-0124/T21-11 (https://dejure.org/2011,101062)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kirchenrecht-ekd.de
MVG.EKD § 36 Abs. 5, BGB § 626
Außerordentliche Kündigung einer Dienstvereinbarung - zmv-online.de
Außerordentliche Kündigung einer Dienstvereinbarung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 29.03.2011 - 2 M 120/09
Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.12.2011 - KGH.EKD I-0124/T21
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen - 2. Kammer in Münster (Westf.) - vom 29. März 2011 - Az. 2 M 120/09 - wird unter Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nicht zur Entscheidung angenommen. - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.12.2011 - KGH.EKD I-0124/T21
(1) Die außerordentliche Kündigung einer Dienstvereinbarung setzt voraus, dass dem Kündigenden das Festhalten an der Dienstvereinbarung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden kann (vgl. für die außerordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung: BAG, Beschluss vom 28. April 1998 - 1 ABR 43/97 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung Nr. 1).