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   KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59-08   

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https://dejure.org/2009,94300
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59-08 (https://dejure.org/2009,94300)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59-08 (https://dejure.org/2009,94300)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 20. April 2009 - KGH.EKD I-0124/P59-08 (https://dejure.org/2009,94300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekd.de

    MVG.EKD § 38 Abs. 3, § 41 Abs. 1 Buchst. a, § 42 Buchst. b KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung einer Kirchenmusikerin, Kirchenmusikerin, Kündigung

  • zmv-online.de PDF

    Betriebsbedingte Kündigung einer Kirchenmusikerin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    a) Entschließt sich eine Kirchengemeinde, die Stelle der einzigen Kirchenmusikerin auf Dauer wegfallen zu lassen und stattdessen Kirchenmusik von ehrenamtlich Tätigen spielen zu lassen, notfalls aber durch Musiker einer Musikagentur, so ist eine deshalb ausgesprochene ordentliche Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt; in einem solchen Fall handelt es sich auch nicht um eine sozial nicht gerechtfertigte "Austauschkündigung" (vgl. für den Fall, die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten in einer säkularen Gemeinde künftig durch eine ehrenamtliche Kraft wahrnehmen zu lassen: BAG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 162 = NZA 2009, 142).

    Auch der kirchliche Arbeitgeber kann zur Erfüllung seiner Aufgaben unter allen rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten diejenige wählen, die ihm am zweckmäßigsten erscheint; dazu gehört auch der wirtschaftliche Aspekt (vgl. für den öffentlichen Arbeitgeber: BAG, Urteil vom 18. September 2008 - a.a.O.).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Im Verfahren der Ersetzung der Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung nach § 103 BetrVG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber auch solche Umstände heranziehen darf, die erst während des laufenden gerichtlichen Verfahrens - gleichgültig, in welcher Tatsacheninstanz es sich befindet - entstanden sind (BAG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BAG Beschluss vom 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - AP Nr. 56 zu § 103 BetrVG 1972 = NZA 2008, 1081).

    Auch insoweit ist die Rechtslage mit der nach § 103 BetrVG vergleichbar; für das dortige Verfahren verlangt das BAG in ständiger Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat die neuen Umstände mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sein muss, bevor die neuen Tatsachen in das gerichtliche Verfahren nach § 103 BetrVG eingeführt werden (BAG Beschluss vom 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 a.a.O.).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Der Arbeitgeber kann sich auf die Neubesetzung des Arbeitsplatzes nicht berufen, wenn hierdurch der Wiedereinstellungsanspruch treuwidrig vereitelt wird (BAG, Urteil vom 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - BAGE 120, 115 = AP Nr. 1 zu § 311a BGB = DB 2007, 861).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Alsdann hat sich der Arbeitgeber hierauf weiter einzulassen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 = NZA 1999, 1095).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Eine solche Unternehmerentscheidung ist hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen, damit das Gericht u.a. prüfen kann, ob sie - i.S. der Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG (u.a. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) - nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.
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