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   KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58-11   

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https://dejure.org/2012,103226
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58-11 (https://dejure.org/2012,103226)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58-11 (https://dejure.org/2012,103226)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - KGH.EKD II-0124/T58-11 (https://dejure.org/2012,103226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekd.de

    MVG.EKD § 19 Abs. 3
    Übernahme der Kosten eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung für die Teilnahme an einer Fachtagung

  • zmv-online.de PDF

    Übernahme der Kosten eines Mitglieds der MAV für die Teilnahme an einer Fachtagung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94

    Schulung durch einen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58
    Die Mitarbeitervertretung ist befugt, in eigenem Namen Freistellungs- oder Erstattungsansprüche von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung mit dem Ziel der Freistellung des Mitglieds von der entsprechenden Verbindlichkeit bzw. der Zahlung der Geldschuld an diese Mitglieder geltend zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - AP Nr. 41 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 - AP Nr. 47 zu § 40 BetrVG 1972, Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, § 40 Rn. 141).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58
    Es ist Sache der Mitarbeitervertretung zu entscheiden, welche Kenntnisse für die Arbeit der Mitarbeitervertretung erforderlich sind, ihr steht ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Juni 1989 - Az. 7 ABR 26/88 - AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz § 37 Rn. 174 zur insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58
    Die Mitarbeitervertretung ist befugt, in eigenem Namen Freistellungs- oder Erstattungsansprüche von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung mit dem Ziel der Freistellung des Mitglieds von der entsprechenden Verbindlichkeit bzw. der Zahlung der Geldschuld an diese Mitglieder geltend zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - AP Nr. 41 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 - AP Nr. 47 zu § 40 BetrVG 1972, Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, § 40 Rn. 141).
  • Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 29.09.2011 - 2 M 42/11
    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.10.2012 - KGH.EKD II-0124/T58
    Die Beschwerde der Mitarbeitervertretung gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen - 2. Kammer in Münster (Westf.) - vom 29. September 2011 - Az. 2 M 42/11 - wird zurückgewiesen.
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