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   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04   

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https://dejure.org/2004,80010
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04 (https://dejure.org/2004,80010)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 16.01.2004 - KVVG I 1/04 (https://dejure.org/2004,80010)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - KVVG I 1/04 (https://dejure.org/2004,80010)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 26, 33,50,57,59b,60,62,69,69a, KO; §§ 1,2 KVG; § 14 PfAG; §83 BPersVG; §§ 2,3,6,7,18,20,23,36,38 KVVG; §§ 68,91,154 VwGO
    Feststellungsklage, Kostenerstattung, Normenkontrollverfahren, Organe, Organwalter, Parteifähigkeit, Pfarrerausschuss

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04
    Dies gilt nach Auffassung des Gerichts nicht nur für etwaige Beteiligungsangelegenheiten, sondern auch für Leistungsansprüche auf Kostentragung gemäß § 14 Satz 1 PfAG (vgl. BVerwG, B.v. 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, BVerwGE 90, 76).

    Von einer Haltlosigkeit ist auszugehen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos war oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, BVerwGE 90, 76).

  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04
    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens ist vorliegend aber ausnahmsweise entbehrlich, weil sich die Kirchenleitung, die auch über eine Beschwerde zu entscheiden gehabt hätte, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. für das staatliche Prozessrecht BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 2/93 -, BVerwGE 95, 321; Urteil vom 18.04.1988 - 6 C 41/85 -, BVerwGE 79, 226).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 16.01.2004 - KVVG I 1/04
    Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens ist vorliegend aber ausnahmsweise entbehrlich, weil sich die Kirchenleitung, die auch über eine Beschwerde zu entscheiden gehabt hätte, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. für das staatliche Prozessrecht BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 2/93 -, BVerwGE 95, 321; Urteil vom 18.04.1988 - 6 C 41/85 -, BVerwGE 79, 226).
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