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   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00   

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https://dejure.org/2000,68982
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00 (https://dejure.org/2000,68982)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 17.11.2000 - KVVG I 6/00 (https://dejure.org/2000,68982)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 17. November 2000 - KVVG I 6/00 (https://dejure.org/2000,68982)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 33 GG;§ 3 EG; § 1 KandO; §§ 5, 7,12 AuswahlVO; §§ 2,58a PfG; § 8 BBG; §§ 3,122 BRRG; §§ 3,18,36,38 KVVG; §§ 113,154,173 VwGO; § 264 ZPO
    Auswahlverfahren, Befähigung zum Pfarrdienst, Ermessen - pflichtgemäßes, Pfarramtskandidaten, Pfarrdienst auf Probe, Pfarrvikar, Vikariat, Vorbereitungsdienst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 03.02.2000 - I 7/99

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei vollständigem Wechsel

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00
    In gleicher Weise heißt es in § 1 Nr. 4 KandO und nunmehr in § 2 Abs. 2 des durch das Dienstrechtsreformgesetz geänderten Pfarrergesetzes, dass kein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Pfarrdienst und auf Ernennung zum Pfarrvikar besteht (KVVG, Urteil vom 01.12.1998 I 33/1998 -, Amtl. Sammlg. Nr. 117; Urteil vom 20.08.1999 - I 7/99 -, Amtl. Sammlg. Nr. 119).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.10.1983 -2 C 11.82 -, DVBl. 1984, 432; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803; GKÖD, § 8 BBG, RdNr. 98; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Auflage 1998, RdNr. 29) unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Bundesland erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94

    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.10.1983 -2 C 11.82 -, DVBl. 1984, 432; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803; GKÖD, § 8 BBG, RdNr. 98; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Auflage 1998, RdNr. 29) unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Bundesland erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn.
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