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   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 24.09.2019 - KVVG I 11/19   

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https://dejure.org/2019,83968
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 24.09.2019 - KVVG I 11/19 (https://dejure.org/2019,83968)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 24.09.2019 - KVVG I 11/19 (https://dejure.org/2019,83968)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 24. September 2019 - KVVG I 11/19 (https://dejure.org/2019,83968)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    §§ 2, 3, 6, 20, 22, 36, 38 KVVG; §§ 52, 56 MAVG; § 7 KO; §§ 123, 154 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz, Normenkontrolle, Schlichtungsstelle, Synodaler Beschluss

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.10.1919 - I 8/19

    1. In welchem Verhältnisse stehen die Strafvorschriften in § 14 BRVO. über

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 24.09.2019 - KVVG I 11/19
    Der Antragsteller hat zunächst mit Schriftsatz vom 9. Juli 2019 eine Klage nach § 3 Abs. 1 Kirchengesetz über das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht - KVVG - erhoben und einen Eilantrag gestellt (Az.: I 8/19 und I 9/19).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 88/87

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung einer diakonischen Einrichtung bei

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 24.09.2019 - KVVG I 11/19
    Der Beschluss der Schlichtungsstelle ist - worauf bereits der Vorsitzende der Kammer in seiner Verfügung vom 1. August 2019 hingewiesen hat - jedoch kein Beschluss der Synode; dies folgt schon aus dem Umstand, dass die Schlichtungsstelle keine Synode im Sinne von Art. 18 und Art. 30 Abs. 2, 31 ff. KO darstellt, sondern als kirchliches Gericht (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 1989 - 1 ABR 88/87 -, KirchE 27, 123 und juris Rn. 21) Aufgaben der Rechtsprechung in mitarbeitervertretungsrechtlichen Angelegenheiten wahrnimmt.
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