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   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21   

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https://dejure.org/2021,34975
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21 (https://dejure.org/2021,34975)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 31.05.2021 - KVVG I 5/21 (https://dejure.org/2021,34975)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - KVVG I 5/21 (https://dejure.org/2021,34975)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    §§ 3, 36, 38 KVVG; §§ 4, 6, 12, 22 KGWO; §§ 16, 46 VwGG.EKD; §§ 123, 154 VwGO
    Gemeinderecht, Kirchenvorstandswahl, Wahlprüfung, Wahlvorschlag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 29.05.1986 - Bf II 6/86

    Abschleppen; Kostenerstattung; Polizei; Personal; Kosten

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Doch kommt auch im Verfahren vor dem angerufenen Gericht zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes der Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprechend § 123 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - vor Erhebung einer Klage im Hauptsacheverfahren in Betracht (KVVG, Beschluss vom 14.04.1986 - II 6/86 -, Amtl. Sammlg. Nr. 61).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Danach können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des reibungslosen Wahlablaufs nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Urteil vom 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, Rdn. 29 ff. m. w. N., BVerfGE 151, 152; Beschluss vom 11.09.2018, - 2 BvQ 80/18 -, Rdn. 9, BVerfGE 149, 378; Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2017 - 8 B 1916/17 -, Rdn. 12, Landesrechtsprechungsdatenbank, für Kommunalwahlen).
  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Danach können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des reibungslosen Wahlablaufs nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Urteil vom 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, Rdn. 29 ff. m. w. N., BVerfGE 151, 152; Beschluss vom 11.09.2018, - 2 BvQ 80/18 -, Rdn. 9, BVerfGE 149, 378; Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2017 - 8 B 1916/17 -, Rdn. 12, Landesrechtsprechungsdatenbank, für Kommunalwahlen).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Soweit in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur vereinzelt vertreten wird, einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Wahl komme ausnahmsweise dann in Betracht, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen werde (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2014 - 10 B 10415/14 -, Rdn. 3, AS RP-SL 42, 308; vgl. auch VerfGH Sachsen, U. v. 25.07.2019 - Vf. 76-IV-19, 81-IV-19 -), folgt das Gericht dem nicht.
  • VGH Hessen, 22.09.2017 - 8 B 1916/17

    Vorgehen eines abgewählten Bürgermeisters gegen neue Bürgermeisterwahl

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Danach können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des reibungslosen Wahlablaufs nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Urteil vom 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, Rdn. 29 ff. m. w. N., BVerfGE 151, 152; Beschluss vom 11.09.2018, - 2 BvQ 80/18 -, Rdn. 9, BVerfGE 149, 378; Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.2017 - 8 B 1916/17 -, Rdn. 12, Landesrechtsprechungsdatenbank, für Kommunalwahlen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
    Soweit in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur vereinzelt vertreten wird, einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Wahl komme ausnahmsweise dann in Betracht, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden könne, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leide, der in einem Wahlprüfungsverfahren zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen werde (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2014 - 10 B 10415/14 -, Rdn. 3, AS RP-SL 42, 308; vgl. auch VerfGH Sachsen, U. v. 25.07.2019 - Vf. 76-IV-19, 81-IV-19 -), folgt das Gericht dem nicht.
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