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KreisG Chemnitz-Stadt, 20.06.1991 - 038 D 42/90 |
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1984 - 8 A 846/83
Auszug aus KreisG Chemnitz-Stadt, 20.06.1991 - 38 D 42/90
Dem öffentlichen Recht sind solche Rechtssätze zuzurechnen, die sich nicht an beliebige Personen, an "jedermann", sondern nur an den Staat oder sonstige Träger öffentlicher Gewalt wenden (BVerwG NJW 85, 1107).