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   KreisG Leipzig-Stadt, 07.08.1991 - I K 169/91 (VG)   

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https://dejure.org/1991,25211
KreisG Leipzig-Stadt, 07.08.1991 - I K 169/91 (VG) (https://dejure.org/1991,25211)
KreisG Leipzig-Stadt, Entscheidung vom 07.08.1991 - I K 169/91 (VG) (https://dejure.org/1991,25211)
KreisG Leipzig-Stadt, Entscheidung vom 07. August 1991 - I K 169/91 (VG) (https://dejure.org/1991,25211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Eigentumserwerb des Investors; Investor; Investitionsvorhaben; Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 352/93
    Die Prognose muß demnach aufgrund einer umfassenden Ermittlung der tatsächlichen Umstände erfolgen, um sich in Anbetracht dessen im Ergebnis als vernünftig nachvollziehbar darzustellen (vgl. Kreisgericht Leipzig-Stadt - 1. Kammer für Verwaltungssachen -, Beschl. vom 07.08.1991, Az.: I K 169/91, VIZ 1992 S. 151 ff.).
  • VG Leipzig, 27.11.1992 - 2 K 943/92
    Zwar wird das Rückübertragungsverfahren nach § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG nicht unterbrochen; eine Entscheidung nach § 3 a VermG führt aber regelmäßig zur Umwandlung des Anspruches auf Rückübertragung in Entschädigung (siehe dazu auch: KG Leipzig-Stadt, B. v. 07.08.1991, Az.: I K 169/91, ZOV 1991, 93 ff.).
  • VG Leipzig, 24.09.1992 - 1 K 162/92
    Die Kammer hält an ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung fest, wonach es für den Erlaß von Bescheiden nach § 3a VermG zumindest einer im Ansatz erkennbaren Abwägung dafür bedarf, aufgrund welcher Umstände der Verfügungsberechtigte von seinem Entschließungsermessen Gebrauch gemacht und seine für den Kläger negative Entscheidung getroffen hat (Beschluß vom 07.08.1991, I K 169/91 (VG); Beschluß vom 22.11.1991, Az.: I K 284/91 (VG); Beschluß vom 05.02.1992, Az.: I K 280/91 (VG), Beschluß vom 12.02.1992, Az.: I K 260/91 (VG); sowie der Beschluß vom 10.03.1992 in dieser Sache: Az.: I K 449/91 (VG)).
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