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KreisG Dresden, 13.05.1992 - IV K 503/91 (VG) |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einschränkung der Vererblichkeit von Bodenreformland; Rückübertragungsanspruch für Erbengemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Dresden, 13.05.1992 - IV K 503/91 (VG)
- BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Wird zitiert von ... (2)
- VG Leipzig, 11.03.1993 - 1 K 509/92 Bei einem Besitzwechsel oder Entzug nach der BesitzwechselVO (vgl. § 9 BesitzwechselVO) liegt nach alledem keine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne vor (vgl. hierzu KreisG Dresden, U. v. 13.05.1992 - IV K 503/91 (VG), ZOV 1992, 225, das die Berechtigtenstellung nach § 2 Abs. 1 VermG verneint).
- VG Leipzig, 09.09.1993 - 2 K 550/92 Da eine Zurückgabe des bisherigen Eigentümers im Todesfall nicht mehr möglich war, könnte das Bodenreformland dann direkt an den Bodenfonds zurückgefallen sein und insoweit nur eine Vorrangstellung der Erben bei der Neuverteilung bestanden haben (vgl. VG Dresden, Urteil v. 13. Mai 1992, Az.: IV K 503/91, BezG Dresden, Urteil vom 17.12.1991, VIZ 1992, 198 f.).