Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
- Justiz Baden-Württemberg
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsrat hat gegen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Widerruf der gegenüber seinem Vorsitzenden erteilten Abmahnung und der Entfernung derselben aus der Personalakte; Anspruch eines Betriebsrats auf Widerruf und Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 78
Beschlussverfahren; Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 15.02.2011 - 5 BV 22/10
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 528
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds - …
Ob solche Anträge eines Betriebsrates zulässig sind (dagegen LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11), war im derzeitigen Verfahrensstadium, in dem es allein um die zutreffende Verfahrensart geht, noch nicht zu entscheiden.Daran ändert die von den Beschwerdeführern in ihrer Argumentation hergestellte Verknüpfung zu § 78 BetrVG nichts, wie die hier erkennende Kammer im Anschluss an die zutreffende Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 festgestellt hat.
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 10 TaBV 567/11
Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder - Wahrnehmung von …
Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 m.w.N.). - LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10 Insoweit ist der Betriebsrat aber nicht antragsbefugt (ähnlich: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11, NZA-RR 2011, 528 ff.), so dass auch keine Sachdienlichkeit für die Antragserweiterung angenommen werden kann.