Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Amtsenthebung eines Ehrenamtlichen Richters wegen Teilnahme an Diffamierungskampagnen gegen die Verfassung
- Justiz Baden-Württemberg
Amtsenthebung eines Ehrenamtlichen Richters wegen Teilnahme an Diffamierungskampagnen gegen die Verfassung
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung und Volltext)
Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters
- Judicialis
StGB § 90 a; ; StGB § ... 185; ; StGB § 187; ; ArbGG § 20 Abs. 1; ; ArbGG § 21 Abs. 5 Satz 2; ; ArbGG § 21 Abs. 5 Satz 4; ; ArbGG § 24; ; ArbGG § 27 Satz 1; ; ArbGG § 27 Satz 2; ; LRiG § 13; ; LRiG § 13 Abs. 1; ; LRiG § 13 Abs. 2; ; LRiG § 13 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters bei Mitgliedschaft in Neonazi-Rockband
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung amtlicher Pflichten; Außeramtliches Verhalten eines ehrenamtlichen Richters; Teilnahme an Diffamierungskampagnen gegen die Verfassung oder die Verfassungsorgane
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 1 SHa 47/07
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 1 SHa 47/07
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Papierfundstellen
- DB 2008, 192
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Januar 2008 - 1 SHa 47/07 -. - VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12
NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen
Denn durch das außerhalb einer Ausschusssitzung gezeigte Verhalten kann das Ansehen des Beisitzers ebenfalls in einem solchen Maße erschüttert werden, dass die objektive, unparteiische und einwandfreie Amtsführung in Mitleidenschaft gezogen und die Vertrauenswürdigkeit des Beisitzers ausgeschlossen wird (zum ehrenamtlichen Richter an einem Arbeitsgericht siehe LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 1 SHa 47/07 -, juris, Rn. 30 ff).