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LAG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 13 Sa 61/13 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 13 Sa 61/13 (https://dejure.org/2014,3522)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung
- Justiz Baden-Württemberg
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Sozialplanabfindung bei nicht veranlasster Eigenkündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620 Abs. 2; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2
Ausschluss der Sozialplanabfindung bei nicht veranlasster Eigenkündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Veranlassung zur Eigenkündigung bei absehbarer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Sozialplan und befristete Arbeitsverträge
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 06.09.2013 - 9 Ca 120/13
- LAG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 13 Sa 61/13
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 364/18
Abfindung; Interessenausgleich; Sozialplan; Eigenkündigung; Betriebsänderung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die der Sache nach auch in der Formulierung von § 2 Abs. 1 des Sozialplans zum Ausdruck kommt, können vielmehr auch solche Arbeitnehmer/innen einen Sozialplananspruch haben, die ihr Arbeitsverhältnis selber kündigen, weil sie im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs aufgrund hinreichender, objektiv belastbarer Anhaltspunkte davon ausgehen müssen, dass sie mit ihrer Eigenkündigung lediglich einer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zuvorkommen (BAG vom 20.05.2008, 1 AZR 203/07; BAG vom 13.02.2007, 1 AZR 163/06; LAG Baden-Württemberg vom 19.02.2014, 13 Sa 61/13). - LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 540/18
Abfindung; Interessenausgleich; Sozialplan; Eigenkündigung; Betriebsänderung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die der Sache nach auch in der Formulierung von § 2 Abs. 1 des Sozialplans zum Ausdruck kommt, können vielmehr auch solche Arbeitnehmer/-innen einen Sozialplananspruch haben, die ihr Arbeitsverhältnis selber kündigen, weil sie im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs aufgrund hinreichender, objektiv belastbarer Anhaltspunkte davon ausgehen müssen, dass sie mit ihrer Eigenkündigung lediglich einer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zuvorkommen (BAG vom 20.05.2008, 1 AZR 203/07; BAG vom 13.02.2007, 1 AZR 163/06; LAG Baden-Württemberg vom 19.02.2014 - 13 Sa 61/13).
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