Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Verschmelzung im Wege der Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit
- Judicialis
Verschmelzung im Wege der Aufnahme, Tarifpluralität, Prinzip der Tarifeinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifpluralität bei Verschmelzung von Unternehmen im Wege der Aufnahme - Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung von Arbeitnehmern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zur Umgruppierung von Arbeitnehmern in eine andere Vergütungsordnung; Übergang von Firmentarifverträgen bei Verschmelzung durch Aufnahme; Maßgeblicher Tarifvertrag bei Bestehen mehrerer Tarifverträge innerhalb eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.05.2004 - 30 BV 173/03
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 4 TaBV 2/04
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit
Dies ist keine Frage des Umwandlungsrechts, sondern eine solche des Tarifrechts (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
Im vorliegenden Fall genügt die Feststellung, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die fachnähere Gewerkschaft ist (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 5/04
Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit
Dies ist keine Frage des Umwandlungsrechts, sondern eine solche des Tarifrechts (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
Im vorliegenden Fall genügt die Feststellung, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die fachnähere Gewerkschaft ist (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 6/04
Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit
Dies ist keine Frage des Umwandlungsrechts, sondern eine solche des Tarifrechts (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
Im vorliegenden Fall genügt die Feststellung, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die fachnähere Gewerkschaft ist (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).
- LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05
Tarifpluralität - Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge - …
dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
Umgruppierung von Arbeitnehmern nach Unternehmensverschmelzung - …
dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
Tarifpluralität - Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag - …
Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 6/04
Umgruppierung nach Verschmelzung durch Aufnahme - Zustimmungsersetzung
2.5 Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 15., 17. und 20 Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 25.02.2005 - 1 TaBV 1/04 - 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 - 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04- ; 20.12.2004 - 15 TaBV 6/04 - 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04 - 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04 - ) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren mit ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).