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   LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14   

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https://dejure.org/2014,39209
LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14 (https://dejure.org/2014,39209)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2014 - 5 Ta 113/14 (https://dejure.org/2014,39209)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2014 - 5 Ta 113/14 (https://dejure.org/2014,39209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert; Keine analoge Anwendung des § 182 InsO auf (Alt)Masseforderungen

  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § ... 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, § 182 InsO, § 48 GKG, § 185 S. 3 InsO, § 208 InsO, § 6 ZPO, §§ 55 Abs. 1 Nr. 3, 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, §§ 55 Abs. 1, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert für Klage der Arbeitnehmerin gegen Insolvenzverwalter auf Feststellung der Höhe einer Altmasseforderung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 Abs 2 GKG 2004, § 48 Abs 1 GKG 2004, § 3 ZPO, § 182 InsO
    Streitwert - keine analoge Anwendung des § 182 InsO auf (Alt)Masseforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenstreitwert für Klage der Arbeitnehmerin gegen Insolvenzverwalter auf Feststellung der Höhe einer Altmasseforderung

  • rechtsportal.de

    Gebührenstreitwert für Klage der Arbeitnehmerin gegen Insolvenzverwalter auf Feststellung der Höhe einer Altmasseforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert eines Altmasseanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    Insoweit konnte in Höhe der Massequote noch ein Leistungsurteil ergehen, während im Übrigen die Forderung des Massegläubigers durch Feststellungsurteil zu bestätigen war (BAG 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - Juris).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass für Leistungsklagen, mit denen Masseverbindlichkeiten i.S.d. §§ 55 Abs. 1, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO verfolgt werden, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BAG 17.01.2012 - 3 AZR 10/10 - ; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - jeweils Juris).
  • BGH, 03.02.1988 - VIII ZR 276/87

    Wert der Beschwer - Konkursverwalter - Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    aa) Soweit eine verbreitete Gegenauffassung (Onderka in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2964; MüKoInsO/Schumacher, 3. Aufl. § 182 InsO Rn. 5, OLG Düsseldorf 12.05.2010 - I-17 W 22/10 - Juris und 17.11.2010 - I-17 W 61/10 - Juris, jeweils mwN) - ohne den Nachweis einer schließungsbedürftigen planwidrigen Regelungslücke - gleichwohl in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (§ 208 InsO) und der klagende Massegläubiger daraufhin seinen Zahlungsantrag auf die Feststellung seiner Forderung beschränkt, eine analoge Anwendung des § 182 InsO vertritt und sich dabei durchgängig auf den Beschluss des BGH vom 03.02.1988 - VIII ZR 276/87 - Juris, beruft, vermag diese Argumentation nicht - jedenfalls nicht mehr - zu überzeugen.
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZR 241/01

    Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    Denn die nur angezeigte Masseunzulänglichkeit hinderte die Fortsetzung einer bezifferten Leistungsklage auf eine Masseforderung nicht (BGH 07.07.2005 - IX ZR 241/01 - Juris).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass für Leistungsklagen, mit denen Masseverbindlichkeiten i.S.d. §§ 55 Abs. 1, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO verfolgt werden, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BAG 17.01.2012 - 3 AZR 10/10 - ; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - jeweils Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12

    Streitwertfestsetzung - Klage auf Feststellung einer Forderung zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    a) § 182 InsO gilt unmittelbar nur für Klagen auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung (allg. Auffassung, vgl. erkennende Kammer 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 - Juris mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 17 W 22/10

    Streitwert einer Klage gegen ein in Insolvenz befindliches Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    aa) Soweit eine verbreitete Gegenauffassung (Onderka in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2964; MüKoInsO/Schumacher, 3. Aufl. § 182 InsO Rn. 5, OLG Düsseldorf 12.05.2010 - I-17 W 22/10 - Juris und 17.11.2010 - I-17 W 61/10 - Juris, jeweils mwN) - ohne den Nachweis einer schließungsbedürftigen planwidrigen Regelungslücke - gleichwohl in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (§ 208 InsO) und der klagende Massegläubiger daraufhin seinen Zahlungsantrag auf die Feststellung seiner Forderung beschränkt, eine analoge Anwendung des § 182 InsO vertritt und sich dabei durchgängig auf den Beschluss des BGH vom 03.02.1988 - VIII ZR 276/87 - Juris, beruft, vermag diese Argumentation nicht - jedenfalls nicht mehr - zu überzeugen.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 17 W 61/10

    Streitwert einer Klage auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    aa) Soweit eine verbreitete Gegenauffassung (Onderka in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2964; MüKoInsO/Schumacher, 3. Aufl. § 182 InsO Rn. 5, OLG Düsseldorf 12.05.2010 - I-17 W 22/10 - Juris und 17.11.2010 - I-17 W 61/10 - Juris, jeweils mwN) - ohne den Nachweis einer schließungsbedürftigen planwidrigen Regelungslücke - gleichwohl in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (§ 208 InsO) und der klagende Massegläubiger daraufhin seinen Zahlungsantrag auf die Feststellung seiner Forderung beschränkt, eine analoge Anwendung des § 182 InsO vertritt und sich dabei durchgängig auf den Beschluss des BGH vom 03.02.1988 - VIII ZR 276/87 - Juris, beruft, vermag diese Argumentation nicht - jedenfalls nicht mehr - zu überzeugen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 2 O 126/10

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutzantrag des Insolvenzverwalters gegen eine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14
    Gegenstand dieser Regelungen ist ausweislich der amtlichen Überschrift die "Befriedigung des Insolvenzgläubigers"; sie betreffen allein Forderungen der Gläubiger gegenüber dem Gemeinschuldner (OVG Sachsen-Anhalt 04.11.2010 - 2 O 126/10 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    Nach der Gegenansicht (so insbes. LAG Baden-Württemberg 1. August 2014 - 5 Ta 113/14, Rn. 9; Uhlenbruck/Sinz, 15. Aufl. 2019, InsO, § 182, Rn. 4) fehlt es für eine entsprechende Anwendung des § 182 InsO bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

    Nach der Gegenansicht (vgl. LAG Baden-Württemberg 1. August 2014 - 5 Ta 113/14, Rn. 9; Uhlenbruck/Sinz, 15. Aufl. 2019, § 182, Rn. 4) fehlt es für eine entsprechende Anwendung des § 182 InsO bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    Nach der Gegenansicht (so insbes. LAG Baden-Württemberg 1. August 2014 - 5 Ta 113/14, Rn. 9; Uhlenbruck/Sinz, 15. Aufl. 2019, InsO, § 182, Rn. 4) fehlt es für eine entsprechende Anwendung des § 182 InsO bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2022 - 26 Ta 6064/22

    Bewertung eines Antrags auf Feststellung einer Masseverbindlichkeit

    Die Beklagtenvertreter berufen sich für ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. August 2014 (5 Ta 113/14).
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