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   LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12   

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https://dejure.org/2013,44570
LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,44570)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2013 - 8 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,44570)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 8 Sa 92/12 (https://dejure.org/2013,44570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rentenanpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente im qualifiziert faktischen Konzern; Klage eines Betriebsrentners bei unsubstantiierten Darlegungen zur Gesellschafterinnenhaftung im Rahmen der Existenzvernichtungshaftung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - juris).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2007 zur Haftung im qualifiziert faktischen Konzern (BGH 16. Juli 2007 - II. ZR 3/04 [TRIHOTEL] BGHZ 173, 246) nunmehr für den qualifiziert faktischen Konzern ausdrücklich aufgegeben (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - juris).

    Die Existenzvernichtungshaftung soll wie eine das gesetzliche Kapitalerhaltungssystem ergänzende, aber deutlich darüber hinaus gehende Entnahmesperre erwirken; sie soll die sittenwidrige, weil Insolvenz verursachende oder vertiefende "Selbstbedienung" des Gesellschafters vor den Gläubigern der Gesellschaft ausgleichen (BAG 15. Januar 2013 aaO; BGH 16. Juli 2007 aaO).

    Denn es fehlt nunmehr an dem für den Berechnungsdurchgriff erforderlichen Gleichlauf von Zurechnung und Innenhaftung im Sinne einer Einstandspflicht/Haftung des anderen Konzernunternehmens gegenüber dem Versorgungsschuldner (BAG 15. Januar 2013 aaO).

    Ein solcher Vertragskonzern wurde nämlich bislang nur angenommen bei Vorliegen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BAG 15. Januar 2013 aaO; BAG 18. Februar 2003 aaO; BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Auch aus der bloßen sekundären Darlegungslast folgt noch keine Vorlagepflicht (BGH 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - BGHZ 173, 23).

    Das Gericht darf nämlich die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung anordnen, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkreten tatsachenbezogenen Vortrags der Partei (BGH 26. Juni 2007 aaO).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Von der Verwirklichung einer konzerntypischen Gefahr wurde ausgegangen, wenn die Leitungsmacht vom herrschenden Unternehmen in einer Weise ausgeübt worden war, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern statt dessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigene Interessen in den Vordergrund gestellt hatte und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des beherrschten Unternehmens verursacht wurde (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72).

    Ein solcher Vertragskonzern wurde nämlich bislang nur angenommen bei Vorliegen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BAG 15. Januar 2013 aaO; BAG 18. Februar 2003 aaO; BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Ob eine solche rechtliche Bindung gewollt war, ist im Wege der Auslegung (§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 - BAGE 135, 344).
  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2007 zur Haftung im qualifiziert faktischen Konzern (BGH 16. Juli 2007 - II. ZR 3/04 [TRIHOTEL] BGHZ 173, 246) nunmehr für den qualifiziert faktischen Konzern ausdrücklich aufgegeben (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - juris).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Ein solcher Vertragskonzern wurde nämlich bislang nur angenommen bei Vorliegen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BAG 15. Januar 2013 aaO; BAG 18. Februar 2003 aaO; BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2013 - 8 Sa 92/12
    Ein solcher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wäre aber gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zwingend in das Handelsregister einzutragen gewesen (BGH 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 - BGHZ 105, 324).
  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 14/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 92/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 10 Sa 828/14

    Zuständigkeit des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen

    Nachdem der Bundesgerichtshof das Modell der Durchgriffshaftung aufgegeben hat zugunsten einer Innenhaftung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, haben sich das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 15.01.2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 35 f., ZIP 2013, 1041) und dem folgend auch die Landesarbeitsgerichte (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2013, 8 Sa 92/12, juris, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2013, 4 Sa 112/12; LAG Stuttgart 4. Kammer, Urteil vom 03.07.2013 - 4 Sa 112/12; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2009 - 8 Sa 358/09- juris) dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 50/15

    Betriebsrentenanpassung

    Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners ergibt sich daraus im Rahmen von § 16 BetrAVG zur Überzeugung der Kammer Folgendes: Solange der nach dem BilMoG neu festgestellte Rückstellungsbedarf noch nicht vollständig zugeführt ist, handelt es sich um einen auch in den künftigen Jahren fortwirkenden Faktor (vgl. LAG Baden-Württemberg 01.10.2013 - 8 Sa 92/12, juris Rn. 85).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 361/15

    Betriebsrentenanpassung

    Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners ergibt sich daraus im Rahmen von § 16 BetrAVG zur Überzeugung der Kammer Folgendes: Solange der nach dem BilMoG neu festgestellte Rückstellungsbedarf noch nicht vollständig zugeführt ist, handelt es sich um einen auch in den künftigen Jahren fortwirkenden Faktor (vgl. LAG Baden-Württemberg 01.10.2013 - 8 Sa 92/12, juris Rn. 85).
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