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   LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19   

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LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19 (https://dejure.org/2020,13403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.06.2020 - 19 Sa 72/19 (https://dejure.org/2020,13403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 19 Sa 72/19 (https://dejure.org/2020,13403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Subsidiarität der Eingruppierungsklage Anspruch auf höhere Entlohnung aufgrund der Erbringung schwerer Arbeit Auslegung des tariflichen Begriffs 'schwere Arbeit' aus der Norm an sich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Subsidiarität der Eingruppierungsklage; Anspruch auf höhere Entlohnung aufgrund der Erbringung schwerer Arbeit; Auslegung des tariflichen Begriffs "schwere Arbeit" aus der Norm an sich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99

    Begriff der körperlich schweren Arbeit - Zusammenfassung mehrerer Tätigkeiten zu

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind." (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58, juris; vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, juris zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (stRspr. des BAG z.B. 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45, juris).

    Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).

    Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).

  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind." (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58, juris; vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, juris zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).

    (1) Dabei kann nicht auf sogenannte Regelbeispiele zurückgegriffen werden, weil die Tarifvertragsparteien davon abgesehen haben, solche zu benennen (vgl. etwa § 2 Abs. 3 Lohngruppe I Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen, wiedergegeben bei BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 7, juris).

    Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).

  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Da sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung über eine Eingruppierungsfeststellungsklage in aller Regel beugen und der Rechtsfrieden in aller Regel dadurch hergestellt wird, genießt die Leistungs- bzw. Zahlungsklage keinen Vorrang (BAG 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 10, juris; 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22, juris; 5. November 2003 - 2 AZR 632/02 - AP Nr. 83 zu § 256 ZPO).

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, weshalb sich eine bestimmte Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlaubt (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; 21. März 2012 - 4 AZR 292/19 - NZA-RR 2012, 604, 606; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23. Januar 2002 - 4 AZR 745/00 - juris, 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21, juris, 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15, 16, juris).

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (stRspr. des BAG z.B. 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45, juris).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, weshalb sich eine bestimmte Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlaubt (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; 21. März 2012 - 4 AZR 292/19 - NZA-RR 2012, 604, 606; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23. Januar 2002 - 4 AZR 745/00 - juris, 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21, juris, 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15, 16, juris).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Wenn allerdings die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt betrachtet, ist ein Vortrag ausreichend, der dem Gericht eine pauschale Prüfung ermöglicht (BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - juris; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP Nr. 294, 301 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, weshalb sich eine bestimmte Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlaubt (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; 21. März 2012 - 4 AZR 292/19 - NZA-RR 2012, 604, 606; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23. Januar 2002 - 4 AZR 745/00 - juris, 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21, juris, 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15, 16, juris).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, weshalb sich eine bestimmte Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlaubt (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; 21. März 2012 - 4 AZR 292/19 - NZA-RR 2012, 604, 606; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23. Januar 2002 - 4 AZR 745/00 - juris, 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21, juris, 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15, 16, juris).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, weshalb sich eine bestimmte Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlaubt (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 19, juris; 21. März 2012 - 4 AZR 292/19 - NZA-RR 2012, 604, 606; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23. Januar 2002 - 4 AZR 745/00 - juris, 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21, juris, 18. November 2015 - 4 AZR 605/13 - Rn. 15, 16, juris).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84

    Eingruppierung in Lohngruppe - Lohntarifvertrag für den Einzelhandel

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 745/00

    Eingruppierung eines Ausbildungsleiters

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