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   LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19   

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LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19 (https://dejure.org/2020,31667)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19 (https://dejure.org/2020,31667)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 8 TaBV 3/19 (https://dejure.org/2020,31667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufnahme von Abmahnungen hinsichtlich der Amtsausübung von Betriebsratsmitgliedern in die Personalakten; Rechtsschutz des Betriebsrats gegen eine gegen alle Mitglieder des Betriebsrats ausgesprochene Abmahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellungsantrag des Betriebsrats zwecks Geltendmachung der Unwirksamkeit von Abmahnungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen dürfen nicht in Personalakte der Betriebsratsmitglieder

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen dürfen nicht in Personalakte der Betriebsratsmitglieder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Die Möglichkeit des Betriebsrats, ein Unterlassungsverfahren gegen den Arbeitgeber nach § 23 Abs. 1 BetrVG einzuleiten, bietet ausreichenden Rechtsschutz (insoweit aA die Vorinstanz ArbG Stuttgart 30.04.2019 - 4 BV 251/18).

    Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.04.2019, Az.: 4 BV 251/18, teilweise abgeändert.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - abgeändert.

    die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Der Betriebsrat 1 meint, im Gegensatz zu der vom Bundesarbeitsgericht am 9. September 2015 entschiedenen Fall (7 ABR 69/13) liege hier nicht nur die Begutachtung einer Vorfrage, sondern ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor.

    Dies entspricht der Fallkonstellation, wie sie bereits vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - und vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - entschieden wurde.

    Dies folgt bereits daraus, dass das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat für den Fall einer Störung oder Behinderung seiner Tätigkeit ein Unterlassungsbegehren zugestanden hat (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 25).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - m.w.N.).

    Der vom Betriebsrat an das Gericht herangetragene Wunsch ist gerade der typische Fall eines Rechtsgutachtens, deren Erstellung den Gerichten verwehrt ist (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Dies entspricht der Fallkonstellation, wie sie bereits vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - und vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - entschieden wurde.

    Auch im vorliegenden Fall kommt deshalb grundsätzlich - sofern die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die hinreichende Bestimmtheit des Antrags (vgl. hierzu BAG 4, 12.2013 - 7 ABR 7/12 Rz. 41), erfüllt sind - ein Unterlassungsantrag in Betracht.

  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Tatsächlich seien betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen zulässig, was sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92- ergebe.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Diese Vorschrift findet in Beschlussverfahren entsprechende Anwendung (BAG 18.2. 2003 - 1 ABR 17/02).
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
    Kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

    Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08; Beschluss vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 63/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2020 - 8 TaBV 3/19, Rn. 27 - 29).
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