Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Justiz Baden-Württemberg
§ 23 Abs 1 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung - Entfernung aus der Personalakte - Feststellungsantrag des Betriebsrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Aufnahme von Abmahnungen hinsichtlich der Amtsausübung von Betriebsratsmitgliedern in die Personalakten; Rechtsschutz des Betriebsrats gegen eine gegen alle Mitglieder des Betriebsrats ausgesprochene Abmahnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellungsantrag des Betriebsrats zwecks Geltendmachung der Unwirksamkeit von Abmahnungen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Abmahnungen dürfen nicht in Personalakte der Betriebsratsmitglieder
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Abmahnungen dürfen nicht in Personalakte der Betriebsratsmitglieder
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
- LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Die Möglichkeit des Betriebsrats, ein Unterlassungsverfahren gegen den Arbeitgeber nach § 23 Abs. 1 BetrVG einzuleiten, bietet ausreichenden Rechtsschutz (insoweit aA die Vorinstanz ArbG Stuttgart 30.04.2019 - 4 BV 251/18).Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.04.2019, Az.: 4 BV 251/18, teilweise abgeändert.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - abgeändert.
die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30. April 2019 - 4 BV 251/18 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Der Betriebsrat 1 meint, im Gegensatz zu der vom Bundesarbeitsgericht am 9. September 2015 entschiedenen Fall (7 ABR 69/13) liege hier nicht nur die Begutachtung einer Vorfrage, sondern ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor.Dies entspricht der Fallkonstellation, wie sie bereits vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - und vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - entschieden wurde.
Dies folgt bereits daraus, dass das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat für den Fall einer Störung oder Behinderung seiner Tätigkeit ein Unterlassungsbegehren zugestanden hat (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 25).
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - m.w.N.).Der vom Betriebsrat an das Gericht herangetragene Wunsch ist gerade der typische Fall eines Rechtsgutachtens, deren Erstellung den Gerichten verwehrt ist (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04).
- BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Dies entspricht der Fallkonstellation, wie sie bereits vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - und vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - entschieden wurde.Auch im vorliegenden Fall kommt deshalb grundsätzlich - sofern die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die hinreichende Bestimmtheit des Antrags (vgl. hierzu BAG 4, 12.2013 - 7 ABR 7/12 Rz. 41), erfüllt sind - ein Unterlassungsantrag in Betracht.
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Tatsächlich seien betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen zulässig, was sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92- ergebe. - BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Diese Vorschrift findet in Beschlussverfahren entsprechende Anwendung (BAG 18.2. 2003 - 1 ABR 17/02). - BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19
Kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel
Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08; Beschluss vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 63/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2020 - 8 TaBV 3/19, Rn. 27 - 29).