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   LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14   

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https://dejure.org/2014,44324
LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14 (https://dejure.org/2014,44324)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2014 - 1 Sa 9/14 (https://dejure.org/2014,44324)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2014 - 1 Sa 9/14 (https://dejure.org/2014,44324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • IWW

    §§ 17, ... 18 SGB VIII, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3 SGB VIII, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, BAT § 24 Nr. 10, § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, BAT §§ 22, 23, Anlage 1a zum BAT, BAT, Anlage 1a, Teil II, § 156 FamFG, § 156 Abs. 1 FamFG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Diplom-Pädagogin in einer Beratungsstelle für Jugendfragen und Erziehungsfragen zur Unterstützung hochstreitiger Elternteile nach Trennung und Scheidung

  • Justiz Baden-Württemberg

    TVöD BT-V, § 22 Abs 2 UAbs 1 BAT, § 56 TVöD BT-V, Anl C VergGr S12 TVöD BT-V, Anl C VergGr S17 TVöD BT-V
    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 1; FamFG § 156
    Eingruppierung einer Diplom-Pädagogin in einer Beratungsstelle für Jugend- und Erziehungsfragen zur Unterstützung hochstreitiger Elternteile nach Trennung und Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Diplom-Pädagogin als Sozialarbeiterin - und ihre Eingruppierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Dies galt etwa für die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Beratung und Betreuung schwerstgestörter psychisch kranker Menschen (BAG 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29), eines Sozialarbeiters in der systemischen Familientherapie (BAG 25.09.1996 - 4 AZR 195/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 31) und eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46).

    So hat das Bundesarbeitsgericht auch bei der Beratung und Betreuung von schwerstgestörten psychisch kranken Menschen die Auffassung vertreten, diese Beratung sei durchaus vergleichbar mit den in der Protokollerklärung Nr. 11 (früher 12) aufgeführten Beratungstätigkeiten (BAG 10.07.1996 aaO Rn 51).

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Dies galt etwa für die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Beratung und Betreuung schwerstgestörter psychisch kranker Menschen (BAG 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29), eines Sozialarbeiters in der systemischen Familientherapie (BAG 25.09.1996 - 4 AZR 195/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 31) und eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46).

    Gleiches gilt für die Tätigkeit von Sozialarbeitern in der systemischen Familientherapie (BAG 25.09.1996 aaO Rn 58).

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Die Heraushebung kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 08.09.1999 aaO Rn 95; BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).

    Ferner hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.09.1997 (4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42), betreffend die Betreuung von Patienten mit akuten neurologischen Erkrankungen, darauf hingewiesen, die Faktoren "enorme Kostenfaktoren, lange Krankheiten, ständige stationäre Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Verrentung des Patienten" seien auch bei Personen gegeben, die zu den in der Protokollnotiz aufgeführten Problemgruppen gehören.

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 666/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Dies galt etwa für die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Beratung und Betreuung schwerstgestörter psychisch kranker Menschen (BAG 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29), eines Sozialarbeiters in der systemischen Familientherapie (BAG 25.09.1996 - 4 AZR 195/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 31) und eines Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG 25.03.1998 - 4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46).

    In einem weiteren Entscheidungsfall vom 25.03.1998 (4 AZR 666/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 46) hat es das Bundesarbeitsgericht schließlich nicht als Heraushebung angesehen, dass der Sozialarbeiter in der Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen Justiz und Jugendhilfe arbeite.

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25.02.2009 aaO Rn 36; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 609/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 270 Rn 84) auf die fachliche Qualifikation des Beschäftigten.

    Die Heraushebung kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (BAG 08.09.1999 aaO Rn 95; BAG 24.09.1997 - 4 AZR 469/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bildet die gesamte Tätigkeit eines Sozialarbeiters häufig einen Arbeitsvorgang, insbesondere wenn sie die Beratung und Betreuung bestimmter Personengruppen zum Inhalt hat (vgl. nur BAG 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310 Rn 21).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25.02.2009 aaO Rn 36; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 609/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 270 Rn 84) auf die fachliche Qualifikation des Beschäftigten.

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    (2) Diese Einschätzung der Kammer wird bestätigt durch die bisherigen vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fallgestaltungen: Im Entscheidungsfall des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.1997 (4 AZR 185/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 44) hatte das Landesarbeitsgericht in Anlehnung an die Argumentation der Klägerin eine gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der Beratung von Essgestörten angenommen.
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Die für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber geltenden Eingruppierungsvorschriften sehen, anders als die für die Arbeiterwohlfahrt geltenden Bestimmungen, die dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.01.2010 (17 Sa 848/09) zugrunde lagen, keine Protokollerklärung vor, wonach eine Tätigkeit mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung dann vorliegt, wenn für deren Ausübung eine abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung üblicherweise notwendig ist.
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Soweit die Klägerin in ihrem Antrag die einschlägige Fallgruppe der Entgeltgruppe 17 bzw. 15 angegeben hat, handelt es sich nicht um ein selbständiges - unzulässiges (vgl. BAG 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 - AP BAT § 24 Nr. 10) - Klagebegehren, sondern lediglich um die - nicht erforderliche - Angabe der nach Auffassung der Klägerin zu prüfenden Tätigkeitsmerkmale.
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14
    Lediglich bei Tätigkeiten, die auch Leitungsaufgaben beinhalteten, hat das Bundesarbeitsgericht die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bejaht (BAG 12.06.1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33: Leiter eines Jugendhauses; BAG 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39: Heimaufsicht über Heime für volljährige Behinderte; BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178: Sachgebietsleiter Kinder und Jugendnotdienst).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Die Bedeutung für die konkrete Lebensführung des Mündels alleine genügt für das Heraushebungsmerkmal somit nicht (ebenso LAG Niedersachsen 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris, Rn. 65; LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14, juris, Rn. 72 f. für die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.05.2015 - AS 4/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art und / oder der Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014, 1 Sa 9/14, betreffend die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin).
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