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   LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14   

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https://dejure.org/2014,37773
LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 (https://dejure.org/2014,37773)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 (https://dejure.org/2014,37773)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 (https://dejure.org/2014,37773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unzulässige Berufung auf (Vorrats-)Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 12 AÜG, §§ ... 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 117 Abs. 2 BGB, Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 der RL 2008/104/EG, § 1 Abs. 1 AÜG, AÜG § 1 Nr. 34, Art. 5 Abs. 5 RL 2008/104/EG, § 242 BGB, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 125 Satz 1 BGB, § 9 Nr. 1 AÜG, § 11 AÜG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 2 Abs. 4 AÜG, § 2 Abs. 5 AÜG, § 613 Satz 2 BGB, § 43 VwVfG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrige Geltendmachung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.R.e. Scheinwerkvertragsverhältnisses; Arbeitnehmerklage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Eingliederung in den Betrieb der Entleiherin und Weisungsgebundenheit; Treuwidrige Geltendmachung ...

  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Berufung auf (Vorrats-)Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Scheinwerkvertrag, Leiharbeit: Scheinwerkvertrag, Scheinwerkvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 125 S 1 BGB, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 12 Abs 1 S 1 AÜG
    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrige Geltendmachung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertragsverhältnisses; Arbeitnehmerklage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Eingliederung in den Betrieb der Entleiherin und Weisungsgebundenheit

  • rechtsportal.de

    Treuwidrige Geltendmachung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertragsverhältnisses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen im Falle eines Scheinwerkvertrages trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen zu Stande gekommen

  • beck-blog (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Scheinwerkvertrag und AÜG-Erlaubnis

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung″: Der Fallschirm trägt - zumindest teilweise!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung per Werkvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinwerkverträge - und das Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinwerkverträge - und das Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit einem Entleihunternehmen bei Scheinwerkvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen im Falle eines Scheinwerkvertrages trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen zu Stande gekommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Werkvertrag" als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Fingiertes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher bei treuwidriger Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    LAG Baden-Württemberg entscheidet gegen verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Verschleierte Arbeitnehmerüberlassung führt zu Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit Entleiher trotz Verleiherlaubnis

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkvertrag: Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber trotz Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - ja oder nein?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsarbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Leiherlaubnis hilft bei Scheinwerkvertrag nicht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkvertragsverhältnis kann Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen begründen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Werkverträge / Leiharbeit - Absage an die Intransparenz

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Vorrats-Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkvertrag Fiktion eines Arbeitsverhältnisses: Einzelfallentscheidung des LAG Baden Württemberg

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung begründet Arbeitsvertrag mit Entleiher

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Auswirkung eines Scheinwerkvertrages bei Arbeitnehmerüberlassung

Besprechungen u.ä. (9)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung″: Der Fallschirm bekommt erste Risse

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eine als "Werkvertrag" bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung kann trotz Erlaubnis beim Verleiher zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der "Fallschirmlösung"?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der "Fallschirmlösung” - oder auch nicht?!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Missbrauch von Scheinwerkverträgen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein fingiertes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdpersonaleinsatz: Kein Schutz vor verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Scheinwerkverträge: Arbeitnehmerüberlassung kein Plan B mehr

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Gefahren beim Einsatz von Fremdpersonal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2043 (Ls.)
  • BB 2015, 315
  • NZA-RR 2015, 177
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14

    Einzelfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Vielmehr führt die Eingliederung der Arbeitnehmer in solchen Dreiecksbeziehungen gerade klassisch zur (verdeckten) Arbeitnehmerüberlassung und somit zum Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Ist aber der Arbeitsvertrag gar nicht von einer Unwirksamkeit betroffen, bedarf es auch keines weiteren Schutzes des Arbeitnehmers durch fiktive Begründung eines (weiteren) Arbeitsverhältnisses (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

    Denn bei einer offenen Arbeitnehmerüberlassung hätte der Kläger Ansprüche aus §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG auch nicht gehabt (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Der Fall läge anders als der, über den das BAG mit Urteil vom 10.12.2013 (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34) entschieden habe.

    Es führte in Anlehnung an die Entscheidung des BAG vom 10.12.2013 (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34) zutreffend aus, dass die Vertragsarbeitgeber des Klägers über Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse aus einer Zeit noch vor dem 01.12.2011 verfügten, die auch Dauerüberlassungen deckten, und die nicht auf offene Arbeitnehmerüberlassungen beschränkt waren.

    a) Ein solcher institutioneller Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner ein an sich zulässiges Gestaltungsmittel in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Normen oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 10. Dezember 2013 aaO; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).

    In diesem Fall ist es nunmehr Sache des Arbeitnehmers, die Kenntnis der auf Seiten der beteiligten Arbeitgeber handelnden und zum Vertragsabschluss berechtigten Personen von der tatsächlichen Vertragsdurchführung vorzutragen (BAG 15. April 2014 aaO; BAG 13. August 2008 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass es sich bei dem drittbezogenen Personalansatz um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, trägt diejenige Partei, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, also der klagende Arbeitnehmer (LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 aaO).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).

    In diesem Fall ist es nunmehr Sache des Arbeitnehmers, die Kenntnis der auf Seiten der beteiligten Arbeitgeber handelnden und zum Vertragsabschluss berechtigten Personen von der tatsächlichen Vertragsdurchführung vorzutragen (BAG 15. April 2014 aaO; BAG 13. August 2008 aaO).

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    Der Käufer hatte sich als entgegen der tatsächlichen Rechtslage an der nicht vorliegenden erschlichenen Rechtslage festhalten zu lassen (BGH 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04 - NJW 2005, 1045).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
    a) Ein solcher institutioneller Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner ein an sich zulässiges Gestaltungsmittel in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Normen oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 10. Dezember 2013 aaO; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14

    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag -

    Die treuwidrige Berufung auf eine durch eine unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckte, aber nicht offengelegte, als "Werkvertrag" bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Besteller und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer (gegen LAG Baden-Württemberg vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14).

    Eine bloße Eingliederung ohne Vertrag führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014, 3 Sa 33/14, Rn. 37 der Gründe, 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Zudem kann es durchaus im Interesse des überlassenen Arbeitnehmers liegen, bei seinem bisherigen Arbeitgeber zu verbleiben, so dass es auch insoweit an einer Vergleichbarkeit mit der erlaubnislosen Überlassung fehlt (vgl. Hamann aaO 451 mwN, LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Allenfalls kommt widersprüchliches Verhalten (venire contra factum prorium, so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 100 ff. der Gründe oder exceptio doli praetereti, so Hamann aaO 451) in Betracht.

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Z.T. (LAG BW 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a.A: LAG BaWü 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 15) wird dagegen angenommen, dass eine als Werkvertrag bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung im Einzelfall trotz Vorliegens einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beim Verleiher zu einer Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen kann.

    Dürfen sich Verleiher und Entleiher aber nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers berufen, gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher als zustande gekommen gem. §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 1 AÜG (LAG BW 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a.A: LAG BaWü 07.05.2015 - 6 Sa 78/14, LAGE § 10 AÜG Nr. 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Die soweit ersichtlich einzige möglicherweise von der hier vertretenen Rechtsauffassung divergierende Entscheidung ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 (4 Sa 41/14).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Zutreffend habe die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg mit Urteil vom 03.12.2014 (4 Sa 41/14 - Juris) entschieden, dass im Einzelfall trotz Vorliegens einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ein Arbeitsverhältnis begründet werde, wenn der Charakter der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber dem Arbeitnehmer verschleiert werde.

    bb) Die von der 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg in ihrem Urteil vom 3. Dezember 2014 (4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177) vertretene Rechtsauffassung, wonach sich die Vertragspartner angeblicher Werkverträge, die in Wirklichkeit verschleierte Arbeitnehmerüberlassung darstellen, wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürften, weshalb sich der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Kläger gem. § 9 Nr. 1 AÜG als unwirksam darstelle mit der Folge, dass gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher fingiert werde (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 aaO unter I. 6. der Entscheidungsgründe), erscheint auch aus grundrechtlichen Erwägungen nicht überzeugend.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - 6 Sa 52/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Übernahmeanspruch - Anschlussnorm - Betriebsnorm -

    Eine bloße Eingliederung ohne Vertrag führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis (LAG Baden-Württemberg 18.12.2014, 3 Sa 33/14, Rn. 37 der Gründe, 03.12.2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Zudem kann es durchaus im Interesse des überlassenen Arbeitnehmers liegen, bei seinem bisherigen Arbeitgeber zu verbleiben, so dass es auch insoweit an einer Vergleichbarkeit mit der erlaubnislosen Überlassung fehlt (vgl. Hamann aaO 451 mwN, LAG Baden-Württemberg 03.12.2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Allenfalls kommt widersprüchliches Verhalten (venire contra factum prorium, so LAG Baden-Württemberg 03.12.2014, 4 Sa 41/14 Rn. 100 ff. der Gründe oder exceptio doli praetereti, so Hamann aaO 451) in Betracht.

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung -

    Nach derzeitiger Rechtslage kann auch bei verdeckt praktizierter Arbeitnehmerüberlassung das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher, der im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist, und dem verdeckt überlassenen Leiharbeitnehmer weder in direkter oder analoger Anwendung der §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG noch über die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) - gleich in welcher Ausprägung - angenommen werden (entgegen LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 -).

    Folge man dem nicht, so sei es - so der Kläger - jedenfalls rechtsmissbräuchlich, sich in Fällen wie dem aus Sicht des Klägers vorliegenden, auf die erteilte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu berufen (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177).

    bb) Die von der 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg in ihrem Urteil vom 3. Dezember 2014 (4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177) vertretene Rechtsauffassung, wonach sich die Vertragspartner angeblicher Werkverträge, die in Wirklichkeit verschleierte Arbeitnehmerüberlassung darstellen, wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürften, weshalb sich der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Kläger gem. § 9 Nr. 1 AÜG als unwirksam darstelle mit der Folge, dass gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher fingiert werde (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 aaO unter I. 6. der Entscheidungsgründe), erscheint auch aus grundrechtlichen Erwägungen nicht überzeugend.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte

    bb) Die von der 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg in ihrem Urteil vom 3. Dezember 2014 (4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177) vertretene Rechtsauffassung, wonach sich die Vertragspartner angeblicher Werkverträge, die in Wirklichkeit verschleierte Arbeitnehmerüberlassung darstellen, wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürften, weshalb sich der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Kläger gem. § 9 Nr. 1 AÜG als unwirksam darstelle mit der Folge, dass gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher fingiert werde (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 aaO unter I. 6. der Entscheidungsgründe), erscheint auch aus grundrechtlichen Erwägungen nicht überzeugend.

    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung und dem Abweichen von der Entscheidung der 4. Kammer des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 (Az: 4 Sa 41/14) für den Kläger gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG zuzulassen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

    Danach war das angefochtene Teilurteil abzuändern und dem Antrag auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses stattzugeben, ohne dass es noch darauf ankam, ob das Berufen der Beklagten auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ab dem 13. März 2004 treuwidrig ist, weil eine Berufung auf die Erlaubnis widersprüchlich ist, wenn der Einsatz im Fremdbetrieb nach außen nicht als Arbeitnehmerüberlassung ausgestaltet ist (so LAG Baden-Württemberg vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 -, LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a. A. LAG Baden-Württemberg vom 18.12.2014 - 3 Sa 33/14 -, BB 2015 - 955; vom 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 -, NZA-RR 2015, 520 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2015 - 2 Sa 689/14 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Gemäß dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 03. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - sei es rechtsmissbräuchlich, wenn sowohl dem Verleiher als auch dem Entleiher positiv bekannt sei, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert werde, und dieser Charakter der Arbeitnehmerüberlassung wie vorliegend durch einen Scheinwerkvertrag verschleiert worden sei.
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