Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
HGB §§ 74 ff. HGB § 74c HGB § 74c Abs. 1 Satz 1 SGB III § 3 Abs. 1 Nr. 4 SGB III § 57 SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
EHGB, SGB III, ArbGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Karenzentschädigung; Überbrückungsgeld als anrechenbare Leistung im Sinne des § 74c Handelsgesetzbuch (HGB); Anrechnung von Überbrückungsgeld auf die Zahlung einer Karenzentschädigung; Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes; Anrechnung von Sozialleistungen auf ...
- Judicialis
HGB §§ 74 ff.; ; HGB § 74c; ; HGB § 74c Abs. 1 Satz 1; ; SGB III § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; SGB III § 57; ; SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 74c Abs. 1 Satz 1; SGB III § 3 Abs. 1 Nr. 4
Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf Karenzentschädigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- yumpu.com (Auszüge)
Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Überbrückungsgeld, Anrechnung
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 16.07.2004 - 8 Ca 24/04
- LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04
- BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Köln, 15.10.2003 - 7 Sa 163/03
Annahmeverzug, Urlaubsvergütung, Urlaubsabgeltung, Überbrückungsgeld, …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04
Die Situation stellt sich deshalb nicht anders dar als wenn er Verdienst aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft bezogen hätte, den er ebenfalls nicht hätte erzielen können, wenn er aus dem Hauptarbeitsverhältnis eine Arbeitsleistung hätte erbringen müssen (ebenso für die Anrechnung von Überbrückungsgeld auf den Anspruch auf Annahmeverzugslohn: LAG Köln, Urteil v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 -, ZTR 2004, S. 326). - BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02
Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04
Die Situation stellt sich deshalb nicht anders dar als wenn er Verdienst aus einer anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft bezogen hätte, den er ebenfalls nicht hätte erzielen können, wenn er aus dem Hauptarbeitsverhältnis eine Arbeitsleistung hätte erbringen müssen (ebenso für die Anrechnung von Überbrückungsgeld auf den Anspruch auf Annahmeverzugslohn: LAG Köln, Urteil v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 -, ZTR 2004, S. 326). - BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87
Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist bei Sozialleistungen danach zu differenzieren, ob diese Lohnersatzfunktion haben (BAG AP Nr. 15 zu § 74c HGB).
- BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Januar 2005 - 8 Sa 50/04 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben. - SG Berlin, 15.07.2005 - S 37 AS 2213/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Einkommen - Anrechnung …
Zur vergleichbaren Leistung des Überbrückungsgeldes haben die Arbeitsgerichte entschieden, dass die Förderleistung nach § 57 SGB III der Sicherung des Lebensunterhalts des Existenzgründers und seiner Familie dient, insofern auch Lohnersatzcharakter hat und deshalb auf Verzugslohn (LAG Köln, Urteil vom 15.10.2003 - 7 Sa 163/03) oder eine Karenzentschädigung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.1.2005 - 8 Sa 50/04) angerechnet werden kann.