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   LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14   

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https://dejure.org/2014,45033
LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14 (https://dejure.org/2014,45033)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 13 Ta 27/14 (https://dejure.org/2014,45033)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 13 Ta 27/14 (https://dejure.org/2014,45033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fiktion der Rücknahme einer Klage

  • IWW

    § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG, § ... 54 Abs. 5 ArbGG, § 16 BetrAVG, § 54 Abs. 5 Satz 3 und 4 ArbGG, § 251 ZPO, § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG, § 269 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 ZPO, §§ 252, 567 Abs. 1 ZPO, § 54 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 269 Abs. 3 bis 5 ZPO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 54 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 97 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Klagerücknahme bei verspäteter Antragstellung im ruhenden arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Nichterscheinen im Gütetermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktion der Rücknahme einer Klage; Sonstige Entscheidungen

  • rechtsportal.de

    Fiktion der Klagerücknahme bei verspäteter Antragstellung im ruhenden arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Nichterscheinen im Gütetermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktion der Klagerücknahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grund für Nichterscheinen zum Gütetermin ist unerheblich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08

    Güteverhandlung - fingierte Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
    Die analog §§ 252, 567 Abs. 1 ZPO statthafte (vgl. BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - NZA 2009, 804; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 216 Rn. 21) und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. September 2014 (Az.: 1 Ca 361/14) ist nicht begründet und war zurückzuweisen.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO (vgl. BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - NZA 2009, 804 f.).

  • LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
    c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris).

    bb) Soweit hierzu in der Rechtsprechung Gegenstimmen annehmen, § 54 Abs. 5 ArbGG wolle nur "die untätig bleibenden Parteien sanktionieren" (vgl. LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546, Rn. 34) kann dem nicht gefolgt werden.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 899/11

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
    Hierbei bezog er sich auf zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2014 (3 AZR 899/11), in welchen Rentenanpassungsansprüche nach § 16 BetrAVG der dortigen Kläger zwar abgelehnt worden seien, das Bundesarbeitsgericht aber Schadensersatzansprüche für möglich gehalten haben und stützte den von ihm geltend gemachten Anspruch nunmehr (auch) auf Schadensersatzgesichtspunkte.
  • LAG Berlin, 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03

    Ruhen des Verfahrens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
    c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris).
  • LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05

    Zurückverweisung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
    c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris).
  • LAG Sachsen, 16.06.2022 - 9 Sa 24/22

    Auslegung von Gesetzen; Zeitpunkt des Antrags auf Bestimmung eines Termins zur

    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg führt in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2014 (Az. 13 Ta 27/14, juris) auf Grundlage dieser Gesetzesbegründung Folgendes aus:.
  • LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20

    Beiderseitige Säumnis im Gütetermin; Klagerücknahmefiktion; Zuständigkeit des

    Wird über die Wirksamkeit der Klagerücknahme gestritten, hat hierüber die vollbesetzte Kammer nach mündlicher Verhandlung - ggf. nach § 303 ZPO - zu befinden (vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, § 55 ArbGG Rn 7; Germelmann/Schleusener, § 55 ArbGG Rn 9; GK-ArbGG/Schütz, § 55 ArbGG Rn. 22; BeckOK Arbeitsrecht-Hamacher, 55. Edition, § 55 ArbGG Rn 7; Schwab-Weth/Nause, 5. Aufl. 2018. § 55 ArbGG Rn. 11; Erfurter Kommentar-Koch, 20. Aufl. 2020, § 55 ArbGG Rn. 3; a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14 ).

    Es liegt fern, das der Vorsitzende allein durch die Feststellung im Beschluss, die Klage sei zurückgenommen, im Ergebnis gleichzeitig unausgesprochen mit Rechtskraftwirkung auch darüber befindet, dass die Kündigung gem. § 7 KSchG als von Anfang an als wirksam gilt (a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14).

  • ArbG Solingen, 29.02.2016 - 3 Ca 26/16

    Klagerücknahmefiktion

    Es folgt vielmehr der Ansicht des LAG Baden-Württemberg (04.12.2014 - 13 Ta 27/14).
  • ArbG Siegen, 19.03.2020 - 2 Ca 1459/18
    Einen ausdrücklichen Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens hat nur der Kläger gestellt und nicht beide Parteien, wie es von § 251 ZPO vorausgesetzt wird (vgl. auch LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 4.12.2014 - 13 Ta 27/14).
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