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   LAG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 5 Ta 77/18   

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https://dejure.org/2018,18953
LAG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 5 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,18953)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 5 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,18953)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 5 Ta 77/18 (https://dejure.org/2018,18953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § ... 68 Abs. 1 S. 1 GKG, § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 42 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GKG, § 39 Abs. 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Feststellungsklage zur Eingruppierung und wiederkehrenden Leistungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 ArbGG, § 42 Abs 2 S 2 GKG 2004, § 42 Abs 1 S 1 GKG 2004
    Streitwert - Eingruppierung - wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Feststellungsklage zur Eingruppierung und wiederkehrenden Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 197/02

    Streitwert - Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 5 Ta 77/18
    Die Streitwertbegrenzung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GKG gilt nach dem Regelungszweck und der kostenrechtlichen Systematik auch, wenn ausschließlich Rückstände eingeklagt werden (BAG, 10. Dezember 2002 - 3 AZR 197/02 (A) -, juris Rn. 5 mwN).

    Da § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG nur von "Ansprüchen" auf wiederkehrende Leistungen spricht und insoweit sowohl Leistungs- als auch Feststellungsklagen in Betracht kommen, kommt es deshalb nicht auf die Art der Klage und die Anzahl der eingeklagten Streitgegenstände, sondern allein auf den Inhalt des geltend gemachten Anspruchs an (BAG, 10. Dezember 2002 - 3 AZR 197/02 (A) -, juris Rn. 6; in diesem Sinne auch BAG, 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris Rn. 8 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.11.2014 - 5 Ta 122/14

    Streitwertfestsetzung bei einer unbezifferten Feststellungsklage auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 5 Ta 77/18
    Die bislang gegenteilige Auffassung der erkennenden Kammer (11. November 2014 - 5 Ta 122/14 -, juris Rn. 7 ff.) wird hiermit aufgegeben.
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 5 Ta 77/18
    Da § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG nur von "Ansprüchen" auf wiederkehrende Leistungen spricht und insoweit sowohl Leistungs- als auch Feststellungsklagen in Betracht kommen, kommt es deshalb nicht auf die Art der Klage und die Anzahl der eingeklagten Streitgegenstände, sondern allein auf den Inhalt des geltend gemachten Anspruchs an (BAG, 10. Dezember 2002 - 3 AZR 197/02 (A) -, juris Rn. 6; in diesem Sinne auch BAG, 22. September 2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris Rn. 8 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 5 Ta 109/19

    Streitwert - Wiederkehrende Leistungen - Feststellungsantrag

    Es würde sich auch nicht erschließen, weshalb bei Eingruppierungsklagen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG und bei Bestandsschutzklagen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG kein, bei Feststellungsklagen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG aber ein Abschlag vorgenommen werden sollte, obwohl auch diese Ansprüche bereits gedeckelt sind - die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen sogar auf denselben Umfang wie die Eingruppierungsstreitigkeiten (erkennende Kammer 5. Juli 2018 - 5 Ta 77/18 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 26. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6091/18 - juris).
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