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   LAG Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 Sa 105/95   

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https://dejure.org/1995,8961
LAG Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 Sa 105/95 (https://dejure.org/1995,8961)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1995 - 7 Sa 105/95 (https://dejure.org/1995,8961)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 7 Sa 105/95 (https://dejure.org/1995,8961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Vertragsstrafe nach § 5 Nr. 2 Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Baden-Württemberg (MTV); Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bei fristloser Kündigung ohne wichtigen Grund; Bewertung der Rechtswirksamkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafe: Wirksamkeit eines tarifvertraglichen Vertragsstrafenversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 Sa 105/95
    Gegen individualrechtliche Vertragsstrafenvereinbarungen, die das Ziel verfolgen, die Arbeitsvertragsparteien zur Einhaltung von Kündigungsfristen anzuhalten, bestehen nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 17.08.1983 - 5 AZR 251/81 -, n.v.; AP Nr. 9 zu § 339 BGB ; NZA 1992, 215) keine rechtlichen Bedenken, und zwar unabhängig davon, ob sie den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber oder allein den Arbeitnehmer betreffen.
  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 251/81
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 Sa 105/95
    Gegen individualrechtliche Vertragsstrafenvereinbarungen, die das Ziel verfolgen, die Arbeitsvertragsparteien zur Einhaltung von Kündigungsfristen anzuhalten, bestehen nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 17.08.1983 - 5 AZR 251/81 -, n.v.; AP Nr. 9 zu § 339 BGB ; NZA 1992, 215) keine rechtlichen Bedenken, und zwar unabhängig davon, ob sie den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber oder allein den Arbeitnehmer betreffen.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 10 Sa 76/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    aa) Auch in Tarifverträgen sind Vertragsstrafenregelungen zulässig (ErfK/Müller-Glöge 22. Aufl. § 345 BGB Rn. 26) und zwar sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Arbeitnehmers (LAG Baden-Württemberg 5. Dezember 1995 - 7 Sa 105/95 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20

    Vertragsstrafe - Haustarifvertrag - nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher

    aa) Auch in Tarifverträgen sind Vertragsstrafenregelungen zulässig (ErfK/Müller-Glöge 22. Aufl. § 345 BGB Rn. 26) und zwar sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Arbeitnehmers (LAG Baden-Württemberg 5. Dezember 1995 - 7 Sa 105/95 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 11 Sa 70/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    aa) Auch in Tarifverträgen sind Vertragsstrafenregelungen zulässig (ErfK/Müller-Glöge 22. Aufl. § 345 BGB Rn. 26) und zwar sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Arbeitnehmers (LAG Baden-Württemberg 5. Dezember 1995 - 7 Sa 105/95 -) .
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