Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht - Arbeitsunfähigkeit - freigestelltes Betriebsratsmitglied
- Justiz Baden-Württemberg
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG
Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht - Arbeitsunfähigkeit - freigestelltes Betriebsratsmitglied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschlussfassung des Betriebsrats; Amtsunfähigkeit; Selbstzusammentrittsrecht; Arbeitsunfähigkeit; freigestelltes Betriebsratsmitglied
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2012 - 23 BV 264/12
- LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
- ArbG Ulm, 08.09.2017 - 6 BV 14/15
- ArbG Frankfurt/Main, 12.09.2017 - 23 BV 264/12
- ArbG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 23 BV 264/12
- LAG Hessen, 22.03.2018 - 4 Ta 363/17
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
- LAG Hessen, 27.12.2018 - 16 Ta 23/18
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
- BAG - 7 AZB 18/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Es folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs auf Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13) .Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21) .
Sind diese dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Unterrichtung bereits bekannt, ist eine erneute Unterrichtung des Arbeitgebers hierüber entbehrlich (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 25).
Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus, dass die Betriebsratsmitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 35) .
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Nur dann kann die Beachtung von Verfahrensvorschriften Vorrang vor dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit beanspruchen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 23).Die der Heranziehung von Ersatzmitgliedern vorangehende Frage, ob ein Verhinderungsfall vorliegt und somit überhaupt ein Ersatzmitglied zu laden ist, ist von mindestens gleichem Gewicht, weil auch sie auf die Zusammensetzung des Betriebsrats und damit auf die Willensbildung Einfluss nimmt (vgl. hierzu BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 26) .
Nur in diesem Fall mag es unumgänglich sein, auf die Schutzfunktion einer ordnungsgemäßen Einberufung und damit der Einhaltung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (vgl. hierzu BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 23 ff.) zu verzichten, die es jedem Betriebsratsmitglied ermöglichen soll, an der Sitzung teilzunehmen, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen, sich ordnungsgemäß vorzubereiten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 26) und so Einfluss auf die Willensbildung des Betriebsrats zu nehmen.
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11
Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Erst dann könnte überhaupt von der nötigen Eindeutigkeit seiner Erklärungen bzw. seines Verhaltens ausgegangen werden, dass er trotz objektiv bestehender Arbeits- und im vorliegenden Fall damit auch Amtsunfähigkeit nicht verhindert i.S.d. § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gewesen ist (vgl. zum Urlaub BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 19) .Da er nicht mitgeteilt hat, dass er dennoch für Betriebsratstätigkeiten zur Verfügung steht, ist ihm die Verrichtung dieser Tätigkeiten jedenfalls unzumutbar gewesen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 19).
- BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des Betriebsrats zur Einleitung des Verfahrens streiten (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 18) .cc) Es bestehen auch keine durchgreifenden Zweifel, dass das gerichtliche Verfahren nicht auf einem ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats beruht und der Antrag deshalb als unzulässig abzuweisen wäre (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 18) .
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann zur Verhinderung i.d.S. führen, sie muss es aber nicht (allg. M., vgl. nur BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - zu B. IV. 1. der Entscheidungsgründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B. I. 2. c) der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Lin-senmaier BetrVG 29. Aufl. § 25 Rn. 17; ErfK/Koch 19. Aufl. § 25 BetrVG Rn. 4; BeckOK ArbR/Besgen 49. Edition 1. September 2018 BetrVG § 25 Rn. 8; Düwell BetrVG 5. Aufl. § 25 Rn. 8 geht davon aus, dass ein Verhinderungsfall grundsätzlich nicht vorliegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung erscheint; Richardi/Thüsing BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 7 sprechen von einer widerlegbaren Vermutung) . - BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann zur Verhinderung i.d.S. führen, sie muss es aber nicht (allg. M., vgl. nur BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - zu B. IV. 1. der Entscheidungsgründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B. I. 2. c) der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Lin-senmaier BetrVG 29. Aufl. § 25 Rn. 17; ErfK/Koch 19. Aufl. § 25 BetrVG Rn. 4; BeckOK ArbR/Besgen 49. Edition 1. September 2018 BetrVG § 25 Rn. 8; Düwell BetrVG 5. Aufl. § 25 Rn. 8 geht davon aus, dass ein Verhinderungsfall grundsätzlich nicht vorliegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung erscheint; Richardi/Thüsing BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 7 sprechen von einer widerlegbaren Vermutung) . - BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Überdies hätte es dem Betriebsrat freigestanden, um eine Verlängerung nachzusuchen und diese mit der D. AG entsprechend zu vereinbaren (vgl. nur BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 40) . - BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10
Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Insofern gilt nichts anderes als für die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 15 f.) . - BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05
Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Die Beauftragung der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens umfasst im Übrigen auch die Einlegung von Rechtsmitteln (…BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21; 6. Dezember 2005 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12) . - BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07
Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Entsprechend ist die D. AG aus dem vorliegenden Verfahren als Beteiligte ausgeschieden und die R. AG eingetreten (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 14) . - BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds …
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2018 - 10 TaBV 1/18 - wird zurückgewiesen.