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   LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17   

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LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17 (https://dejure.org/2018,8790)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.2018 - 4 Sa 52/17 (https://dejure.org/2018,8790)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 2018 - 4 Sa 52/17 (https://dejure.org/2018,8790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung der Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG
    Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 17 Abs. 3 ; BetrAVG § 16 Abs. 1
    Voraussetzungen der Aussetzung der Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    aa) Die Formulierung "nicht vertretbar" kann nicht so ausgelegt werden, dass es wie bei einem Eingriff auf der dritten Stufe der Drei-Stufen-Theorie, die bei Eingriffen in Versorgungsanwartschaften angewandt wird, nur darauf ankäme, dass nur sachlich nachvollziehbare, Willkür ausschließende Gründe vorliegen müssten (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09).

    Auch wenn diese Verhältnismäßigkeitsgrundsätze entsprechend auch dann angewendet werden, wenn es nicht um einen Eingriff in eine Versorgungsanwartschaft geht, sondern um einen Eingriff in bereits laufende Rentenleistungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09), liegt entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16) auch ein solcher Eingriffsfall nicht vor.

    a) Die Beklagte geht bei ihrem Normverständnis von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, dass auch bei Eingriffen in laufende Rentenleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls auf die für die Rechtfertigung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften formulierten Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückgegriffen werden könne (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09).

    Zur Rechtfertigung bedürfte sie tragfähige, sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09).

    Bei bereits laufenden Rentenzahlungen ist dabei jedoch zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer ihre den Versorgungsanspruch begründende Gegenleistung bereits vollständig erbracht haben (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09).

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Hierunter sind nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe zu verstehen (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 93/14; BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13).

    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14; BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13).

    Der Arbeitgeber darf in die Ansprüche der Betriebsrentner nicht weiter eingreifen als dies ein vernünftiger Unternehmer zur Kosteneinsparung in der konkreten wirtschaftlichen Situation für geboten erachten durfte (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13).

    Im Prozess hat der Arbeitgeber jedoch substantiiert darzutun, welche wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorliegen, in welchem Gesamtumfang angesichts dessen eine Kosteneinsparung aus Sicht eines vernünftigen Unternehmers geboten war und wie das notwendige Einsparvolumen ermittelt wurde (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 93/14; BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13; LAG Baden-Württemberg 4. Dezember 2015 - 17 Sa 2/15).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17

    Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Die Anpassungshöhe ist deshalb auch genau definiert (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    "Ersetzt" werden kann aber nur bereits Bestehendes, drückt somit eine Ausnahme aus (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    Das System der Anpassung wurde nicht verändert (richtig: LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

    bb) Der Begriff "vertretbar" ist synonym mit den Begriffen "berechtigt" oder "legitim" (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

    Es geht um eine Kontrolle, ob die äußeren Grenzen überschritten sind (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13

    Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15; BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13).

    Dies ist aber kein Grund, der bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Berücksichtigung finden könnte (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13).

    Sie sind aber nicht selbst die wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründend (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13).

    Solange diese Maßnahmen aber nur präventiv wirken und allein auf die Sicherung oder Steigerung der Ertragslage gerichtet sind, ohne dass bereits (zB an Kennzahlen messbare) Auswirkungen auf die konkrete wirtschaftliche Lage des Unternehmens vorlägen, ist dies für die Annahme einer schlechten wirtschaftlichen Lage zur Begründung eines Eingriffs in Betriebsrentenzahlungen unerheblich (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13).

  • LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16

    Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Die Klägerin bezieht bereits eine Rente (richtig: LAG Hamburg 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

    Auch wenn diese Verhältnismäßigkeitsgrundsätze entsprechend auch dann angewendet werden, wenn es nicht um einen Eingriff in eine Versorgungsanwartschaft geht, sondern um einen Eingriff in bereits laufende Rentenleistungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09), liegt entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16) auch ein solcher Eingriffsfall nicht vor.

    bb) Der Begriff "vertretbar" ist synonym mit den Begriffen "berechtigt" oder "legitim" (LAG Düsseldorf 15. November 2017 - 12 Sa 306/17; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Diese sind vielmehr in der Rechtsordnung unverzichtbar (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84).

    Der Inhalt der unbestimmten Rechtsbegriffe ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84).

    Nur in besonders krassen Fällen, wenn die Justiziabilität in Frage steht und letztlich "willkürliche Subsumtionen" ermöglicht würden, ist dem Grundsatz der Normenklarheit nicht mehr Genüge getan (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84; Däubler TVG 3. Aufl. Einleitung Rn. 306; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 992).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Zur Feststellung der ungünstigen wirtschaftlichen Lage sind vor allem aussagekräftige betriebswirtschaftliche Kennzahlen heranzuziehen (LAG Baden-Württemberg 4. Dezember 2015 - 17 Sa 2/15).

    Im Prozess hat der Arbeitgeber jedoch substantiiert darzutun, welche wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorliegen, in welchem Gesamtumfang angesichts dessen eine Kosteneinsparung aus Sicht eines vernünftigen Unternehmers geboten war und wie das notwendige Einsparvolumen ermittelt wurde (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 93/14; BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13; LAG Baden-Württemberg 4. Dezember 2015 - 17 Sa 2/15).

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 96/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Eine Ausnahme hiervon kann dann allenfalls gerechtfertigt sein, wenn eine Abwägung der Interessen der Betriebsrentner mit den wirtschaftlichen Belangen der Beklagten eine Unzumutbarkeit ergibt (LAG Hamburg 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16).

    Die Klägerin bezieht bereits eine Rente (richtig: LAG Hamburg 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16; Hessisches LAG 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16).

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 390/14; BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 4 Sa 52/17
    Es ist zwar richtig, dass bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG wegen des Gestaltungscharakters einer gerichtlichen Entscheidung Zinsen erst ab Rechtskraft der Anpassungsentscheidung gefordert werden können (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 595/12).
  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 4 Sa 414/17

    Anspruch des früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Alles in Allem hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, dass die vom Vorstand und Aufsichtsrat getroffene Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht (so auch in Parallelverfahren LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2017 a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2018 - 6 Sa 460/17 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 24.08.2017 - 1 Sa 11/17 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 16.08.2017 - 3 Sa 102/16 - juris; LAG Hamburg, Urteil vom 11.07.2017 - 4 Sa 98/16 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2018 - 5 Sa 161/17 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2018 - 4 Sa 52/17 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 8 Sa 3/17 - juris; a.A.: Hessisches LAG, Urteil vom 22.02.2017 - 6 Sa 972/16 - juris).
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