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   LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14   

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LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 (https://dejure.org/2015,14990)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 (https://dejure.org/2015,14990)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 (https://dejure.org/2015,14990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Werkvertrag; Scheinwerkvertrag; Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 12 AÜG, § ... 1 AÜG, § 613 a BGB, § 10 Abs. 1 AÜG, § 242 BGB, § 9 Nr. 1 AÜG, § 9 AÜG, § 3 AÜG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 613a BGB, § 2, § 17 Abs. 1 AÜG, § 43 Abs. 1 VwVfG, § 43 Abs. 2 VwVfG, §§ 4, 5 AÜG, §§ 43 Abs. 3, 44 VwVfG, § 44 Abs. 1 VwVfG, §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • hensche.de

    Arbeitsverhältnis, Betriebsübergang

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 613a BGB, § 631 BGB, § 1 AÜG, § 2 AÜG
    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - Treuwidrigkeit - Begründung Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund unbeschränkter Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Fallschirmlösung″

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung als "Werkvertrag"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund unbeschränkter Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Als "Werkvertrag" bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu Arbeitsverhältnisses zwischen Besteller und Arbeitnehmer

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Kein fingiertes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher trotz treuwidriger Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der "Fallschirm” einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem "Scheinwerkvertrag” weiter!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2043 (Ls.)
  • NZA-RR 2015, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    Die treuwidrige Berufung auf eine durch eine unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis formal gedeckte, aber nicht offengelegte, als "Werkvertrag" bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Besteller und dem bei ihm eingesetzten Arbeitnehmer (gegen LAG Baden-Württemberg vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14).

    Eine bloße Eingliederung ohne Vertrag führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014, 3 Sa 33/14, Rn. 37 der Gründe, 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Zudem kann es durchaus im Interesse des überlassenen Arbeitnehmers liegen, bei seinem bisherigen Arbeitgeber zu verbleiben, so dass es auch insoweit an einer Vergleichbarkeit mit der erlaubnislosen Überlassung fehlt (vgl. Hamann aaO 451 mwN, LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).

    Allenfalls kommt widersprüchliches Verhalten (venire contra factum prorium, so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 100 ff. der Gründe oder exceptio doli praetereti, so Hamann aaO 451) in Betracht.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    Eine bloße Eingliederung ohne Vertrag führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014, 3 Sa 33/14, Rn. 37 der Gründe, 3. Dezember 2014, 4 Sa 41/14 Rn. 84 der Gründe).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    Deshalb sind die Gründe, mit denen das Bundesarbeitsgericht (10. Dezember 2013, 9 AZR 51/13) eine Analogie der §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG bei der Dauerüberlassung abgelehnt hat, auf Scheinwerkverträge übertragbar.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    Ausgehend von den Rechtssätzen in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 (7 AZR 723/10) lasse sich auch aus der tatsächlichen Handhabung des Einsatzes der Klägerin bei der Beklagten nicht auf eine Arbeitnehmerüberlassung schließen.
  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 17 Sa 22/14

    Einzelfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    aa) Ein institutioneller Rechtsmissbrauch liegt nicht vor (LAG Baden-Württemberg aaO Rn. 95 bis 98 der Gründe, LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014, 17 Sa 22/14 mwN.).
  • ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.08.2014, Az. 5 Ca 751/14, wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Z.T. (LAG BW 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a.A: LAG BaWü 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 15) wird dagegen angenommen, dass eine als Werkvertrag bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung im Einzelfall trotz Vorliegens einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beim Verleiher zu einer Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen kann.

    Dürfen sich Verleiher und Entleiher aber nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers berufen, gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher als zustande gekommen gem. §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 1 AÜG (LAG BW 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 - LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a.A: LAG BaWü 07.05.2015 - 6 Sa 78/14, LAGE § 10 AÜG Nr. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

    Danach war das angefochtene Teilurteil abzuändern und dem Antrag auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses stattzugeben, ohne dass es noch darauf ankam, ob das Berufen der Beklagten auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ab dem 13. März 2004 treuwidrig ist, weil eine Berufung auf die Erlaubnis widersprüchlich ist, wenn der Einsatz im Fremdbetrieb nach außen nicht als Arbeitnehmerüberlassung ausgestaltet ist (so LAG Baden-Württemberg vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 -, LAGE § 10 AÜG Nr. 14; a. A. LAG Baden-Württemberg vom 18.12.2014 - 3 Sa 33/14 -, BB 2015 - 955; vom 07.05.2015 - 6 Sa 78/14 -, NZA-RR 2015, 520 ; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2015 - 2 Sa 689/14 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt im Rahmen eines Scheinwerkvertrages erfolgt ( LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - Rn. 42, BB 2015, 955 ).
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