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   LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11   

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https://dejure.org/2011,26144
LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11 (https://dejure.org/2011,26144)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2011 - 13 Sa 5/11 (https://dejure.org/2011,26144)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2011 - 13 Sa 5/11 (https://dejure.org/2011,26144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzulässige Berufung gegen Versäumnisurteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei Unsicherheit über den statthaften Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 6; ZPO § 338; ZPO § 14 Abs. 1
    Unzulässige Berufung gegen ein Versäumnisurteil; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt zwar nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt des Urteils ab (vgl. BGH 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 und BGH 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251).

    Die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Wille des Gerichts auf den Erlass eines Versäumnisurteils gerichtet war und das Gericht durch die Form seiner Entscheidung keinen falschen Weg für die Art ihrer Anfechtung gewiesen hat (vgl. BGH 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 und BGH 3. Februar 1988 - IVb ZB 4/88 - FamRZ 1988, 945).

  • BGH, 03.12.1993 - V ZR 275/92

    Anfechtung eines zu Unrecht ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Ein Versäumnisurteil kann von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung nicht angefochten werden (vgl. hierzu BGH 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.).

    Einen solchen Mangel des Urteils kann die Beklagte nur mit dem Einspruch geltend machen, nicht auch im Wege der Berufung (vgl. hierzu BGH 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665 f.).

  • BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Die Einspruchsfrist beginnt nämlich auch mit Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Versäumnisurteils zu laufen (vgl. BGH 12. April 1973 - II ZR 126/72 - VersR 1973, 715).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 4/88

    Möglichkeit der Berufung gegen einVerbundurteil, das teilweise als

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Wille des Gerichts auf den Erlass eines Versäumnisurteils gerichtet war und das Gericht durch die Form seiner Entscheidung keinen falschen Weg für die Art ihrer Anfechtung gewiesen hat (vgl. BGH 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 und BGH 3. Februar 1988 - IVb ZB 4/88 - FamRZ 1988, 945).
  • BGH, 22.10.1975 - IV ZB 36/75

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Berufung gegen eine ergangenes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Ob ein Versäumnisurteil oder ein kontradiktorisches Urteil vorliegt, hängt zwar nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt des Urteils ab (vgl. BGH 19. Juni 1974 - VIII ZB 14/74 - VersR 1974, 1099, 1100 und BGH 22. Oktober 1975 - IV ZB 36/75 - VersR 1976, 251).
  • RG, 26.05.1897 - VI 14/97

    Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Auch das Reichsgericht hat die Auffassung vertreten, dass ein gesetzwidrig ergangenes erstes Versäumnisurteil nach dem Willen des Gesetzgebers nur mit dem Einspruch beseitigt werden kann (RGZ 39, 411, 412; 90, 42 ff).
  • RG, 01.03.1917 - IV 322/16

    Notwendige Streitgenossenschaft in Entmündigungssachen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Auch das Reichsgericht hat die Auffassung vertreten, dass ein gesetzwidrig ergangenes erstes Versäumnisurteil nach dem Willen des Gesetzgebers nur mit dem Einspruch beseitigt werden kann (RGZ 39, 411, 412; 90, 42 ff).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 13 Sa 5/11
    Die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips (vgl. BGHZ 98, 362, 364/365) setzt voraus, dass ein Gericht eine der Form nach inkorrekte Entscheidung gefällt hat.
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