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   LAG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 9 Sa 16/16   

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https://dejure.org/2016,27405
LAG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 9 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,27405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2016 - 9 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,27405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 9 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,27405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Auslegung von § 12 Abs. 1 Z. 5 Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV) in der Fassung vom 15.5.2000

  • IWW

    § 12 Abs. 1 Z. 5 MTV, § 12 Abs. 1 Nr. 5 MTV, § ... 236 Buchst. b SGB VI, § 12 Abs. 1 Z. 5 S. 2 MTV, § 11 MTV, § 12 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 MTV, § 41 SGB VI, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 12 Abs. 1 Z. 5 S. 1 MTV, § 3 Abs. 1 BUrlG, §§ 12 Abs. 1 Z. 5 S. 2 MTV, § 35 SGB VI, § 36 SGB VI, § 37 SGB VI, § 38 SGB VI, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Manteltarifvertrags der chemischen Industrie zum Teilurlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden des ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 38 SGB 6
    Auslegung - Manteltarifvertrag für die chemische Industrie - Teilurlaub - vorgezogene Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung von § 12 Abs. 1 Z. 5 Manteltarifvertrag für die chemische Industrie ( MTV ) in der Fassung vom 15.5.2000: Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Manteltarifvertrags der chemischen Industrie zum Teilurlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Bezugs einer vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 654/99

    Urlaubsdauer bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 9 Sa 16/16
    Das Arbeitsgericht hat insbesondere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000, 9 AZR 654/99 auf den vorliegenden Sachverhalt mit zutreffendem Ergebnis angewandt.

    e) Aus diesem Grunde gehen auch die Bedenken des Klägers gegen eine Übertragung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2000 (9 AZR 654/99) auf den vorliegenden Sachverhalt fehl.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 18 Sa 81/17

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Ausscheiden aus dem

    (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 2016 - 9 Sa 16/16 -, zitiert nach juris).

    (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 2016 - 9 Sa 16/16 -, zitiert nach juris).

    (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 2016 - 9 Sa 16/16 -, zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2017 - 22 Sa 10/17

    Urlaubsabgeltung

    Dafür, dass es sich hierbei um die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI handeln sollte, spricht, dass dies der allgemeine Fall eines Ausscheidens wegen des Bezugs einer (Regel-) Altersrente ist (so auch BAG 21.11.2000 - 9 AZR 654/99 - Rn. 23; LAG Baden-Württemberg 08.07.2016 - 9 Sa 16/16 Rn. 32).

    Eine Divergenz ist nicht ersichtlich; in einem gleichgelagerten Rechtsstreit ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (urteil vom 13.07.2017 - 18 Sa 81/17) ebenso wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 08.07.2016 - 9 Sa 16/16) zum gleichen Auslegungsergebnis gelangt.

  • LAG Hessen, 19.12.2017 - 12 Sa 265/17

    § 16 Ziffer 3 MTV Metall- u. Elektroindustrie, §§ 35 ff. SGB VI

    Ebenso gut ließe sich die These vertreten, Sinn und Zweck von § 16 Ziffer 3 vierter Absatz MTV geböte die gegenteilige Sichtweise, da es darum gehe, die Arbeitnehmer zu privilegieren, die erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und hierdurch zu honorieren, dass diese Arbeitnehmer gewissermaßen bis zum Schluss durchgehalten haben und ihre Arbeitsverhältnisse nicht vorzeitig beendet haben, um in den Genuss einer vorgezogenen Altersrente zu gelangen (LAG Baden-Württemberg 08. Juli 2016 - 9 Sa 16/16 - dokumentiert in Juris) .
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