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   LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12   

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LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12 (https://dejure.org/2012,37980)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.2012 - 1 Sa 11/12 (https://dejure.org/2012,37980)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 (https://dejure.org/2012,37980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 - stillschweigende befristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Unterlassung einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats bei stillschweigender Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Unterlassung einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbesondere zu den Personalvertretungsgesetzen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg: grundlegend BAG 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - AP LPVG NW § 72 Nr. 9; zuletzt BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - NZA 2009, 35; ebenso zum LPVG BW: LAG Baden-Württemberg 14. Oktober 2010 - 11 Sa 21/10 - juris; ebenso die einhellige Auffassung in der Literatur, vgl. nur KR-Lipke, 10. Aufl. § 14 Rn. 595) ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam.

    Die übrigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bleiben unberührt (BAG 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - AP LPVG NW § 72 Nr. 9).

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Da die Nichtverlängerungsmitteilung keine Kündigung ist, bedarf sie grundsätzlich keiner Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung (BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 1117/78 - AP BGB § 611 Bühnenengagement-vertrag Nr. 15; BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 32; KR-Bader aaO Rn. 43; Opolony, NZA 2001, 1351, 1352; ders., ZfA 2000, 179, 188).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1986 (aaO Rn. 37) klargestellt.

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Werden etwa Arbeitsverträge trotz nicht bewilligter Haushaltsmittel geschlossen, so sind diese Rechtsgeschäfte gleichwohl privatrechtlich rechtswirksam (so bereits BAG (GS) 28. November 1956 - GS 3/56 - AP KSchG § 1 Nr. 20; ferner BAG 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 50; APS-Backhaus, 4. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 225).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Aus dieser Zweckbestimmung des Gesetzes- und Tarifvorrangs folgt, dass nur eine zwingende gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung die Mitbestimmung nach § 79 Abs. 3 LPVG BW a.F. ausschließen kann und dies auch nur dann, wenn darin ein Sachverhalt unmittelbar geregelt ist, es also zum Vollzug keines Ausführungsaktes mehr bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG 2. Februar 2009 - 6 P 2/08 - ZTR 2009, 277; Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach, LPVG BW, 2. Aufl., § 79 Rn. 9; Rooschüz/Bader, LPVG BW, 13. Aufl. § 79 Rn. 3; ebenso zum Betriebsverfassungsgesetz: BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 119).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Aus dieser Zweckbestimmung des Gesetzes- und Tarifvorrangs folgt, dass nur eine zwingende gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung die Mitbestimmung nach § 79 Abs. 3 LPVG BW a.F. ausschließen kann und dies auch nur dann, wenn darin ein Sachverhalt unmittelbar geregelt ist, es also zum Vollzug keines Ausführungsaktes mehr bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwG 2. Februar 2009 - 6 P 2/08 - ZTR 2009, 277; Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach, LPVG BW, 2. Aufl., § 79 Rn. 9; Rooschüz/Bader, LPVG BW, 13. Aufl. § 79 Rn. 3; ebenso zum Betriebsverfassungsgesetz: BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 119).
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Werden etwa Arbeitsverträge trotz nicht bewilligter Haushaltsmittel geschlossen, so sind diese Rechtsgeschäfte gleichwohl privatrechtlich rechtswirksam (so bereits BAG (GS) 28. November 1956 - GS 3/56 - AP KSchG § 1 Nr. 20; ferner BAG 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 50; APS-Backhaus, 4. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 225).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Die Pflicht des beklagten Landes ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 27. Februar 1985 (GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) entwickelt hat.
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 29.92

    Tarifvertragsrecht - Bühneninspektoren - KünstlerischeTätigkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Zu den künstlerischen Mitgliedern zählen nur solche Beschäftigte, die nach ihren vertraglichen Aufgaben eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einzubringen haben (BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 29/92 - ZTR 1996, 136).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Zu den künstlerischen Mitgliedern zählen nur solche Beschäftigte, die nach ihren vertraglichen Aufgaben eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einzubringen haben (BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 29/92 - ZTR 1996, 136).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
    Abgesehen davon, dass sich die Beteiligung des Personalrats nach der damaligen Gesetzeslage nur auf die Einstellung der Klägerin bezog, ist nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur beim erstmaligen Abschluss eines befristeten Vertrags zu beachten, sondern auch bei der befristeten Verlängerung (Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2. Aufl., Rn. 689; Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach, LPVG BW 2. Aufl., § 75 Rn. 22; BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - NZA 2009, 1162; BVerwG 1. Februar 1989 - 6 P 2/86 - AP BPersVG § 75 Nr. 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 11 Sa 21/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungsabreden - Befristungsdauer

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

  • ArbG Freiburg, 04.04.2017 - 4 Ca 288/16

    Persönlicher Geltungsbereich - TVöD-VKA - Bühnentechniker - Befristung -

    Da die klagende Partei nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).

    Diesem Schutzzweck entspricht es, dass eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 41 f. mwN).

    In beiden Fällen bzw. im Falle der befristeten Weiterbeschäftigung erst recht soll der Personalrat prüfen, ob die beabsichtigte Befristung rechtswirksam ist oder, selbst wenn ein Sachgrund vorliegt, von einer Befristung abgesehen werden kann (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 44 mwN).

    Denn die einschlägigen Beteiligungsrechte des Personalrats haben unterschiedliche Schutzzwecke (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 45 ff. mwN).

    Zu den künstlerischen Mitgliedern von Theatern zählen nur solche Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 53 f.).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 22/17

    Abgrenzung Geltungsbereich TVöD-VKA - NV-Bühne - Tontechniker - Befristung -

    Da der Kläger nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).

    Diesem Schutzzweck entspricht es, dass eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 41 f. mwN).

    In beiden Fällen bzw. im Falle der befristeten Weiterbeschäftigung erst recht soll der Personalrat prüfen, ob die beabsichtigte Befristung rechtswirksam ist oder, selbst wenn ein Sachgrund vorliegt, von einer Befristung abgesehen werden kann (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 44 mwN).

    Denn die einschlägigen Beteiligungsrechte des Personalrats haben unterschiedliche Schutzzwecke (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 45 ff. mwN).

    Zu den künstlerischen Mitgliedern von Theatern zählen nur solche Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 53 f.).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs - TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

    Da die Klägerin nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 Rn. 33 ff.).

    Diesem Schutzzweck entspricht es, dass eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 41 f. mwN).

    In beiden Fällen bzw. im Falle der befristeten Weiterbeschäftigung erst recht soll der Personalrat prüfen, ob die beabsichtigte Befristung rechtswirksam ist oder, selbst wenn ein Sachgrund vorliegt, von einer Befristung abgesehen werden kann (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 44 mwN).

    Denn die einschlägigen Beteiligungsrechte des Personalrats haben unterschiedliche Schutzzwecke (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 45 ff. mwN).

    Zu den künstlerischen Mitgliedern von Theatern zählen nur solche Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 53 f.).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 11 Sa 30/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs des TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

    Da der Kläger nicht die Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung - eine solche sprach die Beklagte bislang nie aus - geltend macht, sondern sich auf die Unwirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten Befristung - derzeit laufend bis zum Ablauf der Spielzeit 2017/2018 am 31. August 2018 - beruft, ist eine punktuelle Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG die statthafte Rechtsschutzform (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 25 ff.; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29; LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 33 ff.).

    Diesem Schutzzweck entspricht es, dass eine ohne vorherige Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 41 f. mwN.).

    In beiden Fällen bzw. im Falle der befristeten Weiterbeschäftigung erst recht soll der Personalrat prüfen, ob die beabsichtigte Befristung rechtswirksam ist oder, selbst wenn ein Sachgrund vorliegt, von einer Befristung abgesehen werden kann (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 44 mwN.).

    Denn die einschlägigen Beteiligungsrechte des Personalrats haben unterschiedliche Schutzzwecke (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 45 ff. mwN.).

    Zu den künstlerischen Mitgliedern von Theatern zählen nur solche Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eigene schöpferische künstlerische Leistungen in die Gestaltung eines Kunstwerks einbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Oktober 2012 - 1 Sa 11/12 - Rn. 53 f.).

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