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   LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17   

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LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,16305)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,16305)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17 (https://dejure.org/2018,16305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 3 Abs. 1 Nr. 4 GTV, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 222 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG, § 9 Abs. 5 ArbGG, § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 ArbGG, § 59 ArbGG, § 519 Abs. 4 ZPO, § 130a ZPO, § 46c ArbGG, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG, § 46e ArbGG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 GTV, § 3 GTV, § 9 Abs. 1 Nr. 4 GTV, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitzstandsklausel im Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen; Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei unterlassener Belehrung über die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung in elektronischer Form; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Belehrung über Rechtsmitteleinlegung in elektronischer Form erforderlich

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 5 ArbGG, § 46c ArbGG, § 66 Abs 1 ArbGG, § 87 ArbGG, § 130a ZPO
    Rechtsmittelbelehrung - elektronisches Dokument - Tarifauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzstandsklausel im Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht: Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbelehrung

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Belehrung über Rechtsmitteleinlegung in elektronischer Form

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    (Abweichung zu BSG 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R und LAG Hamburg 28.09.2017 - 7 Sa 72/17).

    Für das sozialgerichtliche Verfahren führte das Bundessozialgericht (BSG 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R) aus, die elektronische Form sei derzeit noch kein gleichgewichtiger Regelweg der Rechtsmitteleinlegung, zumal diese Form in zahlreichen Vorschriften des SGG über die Art und Weise der Rechtsmittel- und Rechtsbehelfseinlegung noch nicht erwähnt sei.

    Unter Bezugnahme auf die bereits oben zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R) vertritt das Landesarbeitsgericht Hamburg ebenfalls die Ansicht, die elektronische Form sei derzeit noch kein gleichwertiger Regelweg für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.

    Der Gesetzgeber versteht das elektronische Dokument vielmehr als eine eigenständige "modifizierte Schriftform" und "neue prozessuale Form" (BT-Drs. 14/4987 Seite 24; ebenso: BSG 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R; Kloppenburg in jurisPR-ArbR 26/2010 Anm. 1 zu BGH 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08).

  • LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17

    Rechtsmittelbelehrung - Angabe der Faxnummer des Gerichts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    (Abweichung zu BSG 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R und LAG Hamburg 28.09.2017 - 7 Sa 72/17).

    Für das arbeitsgerichtliche Verfahren hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg 28. September 2017 - 7 Sa 72/17) das Erfordernis einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen unter einem Versäumnisurteil verneint mit der Begründung, dass § 59 ArbGG, der die Form der Einspruchseinlegung regelt, die elektronische Form nicht ausdrücklich benenne.

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Dies folgt schon aus dem insoweit unmittelbar ersichtlichen tariflichen Regelungszusammenhang (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16; BAG 02. November 2016 - 10 AZR 615/15).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Dies folgt schon aus dem insoweit unmittelbar ersichtlichen tariflichen Regelungszusammenhang (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16; BAG 02. November 2016 - 10 AZR 615/15).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Eine Eingruppierung und somit auch die Einstufung nach Berufsjahren in eine (neue) Stufe einer Tarifgruppe ist ein bloßer Akt der Rechtsanwendung und ergibt sich aus der vom jeweiligen Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit selbst (BAG 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90) und kann demnach nur für jedes Arbeitsverhältnis gesondert vorgenommen werden.
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Ohne eine Besitzstandsklausel hätte das normale Ablöseprinzip gegriffen, wonach ein zeitlich nachfolgender Tarifvertrag den zeitlich vorangehenden Tarifvertrag ablöst (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2018 - A 11 S 192/18

    Fehlerhaftigkeit einer auf eine Internetseite verweisende Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Die Frage, ob der in der Rechtsmittelbelehrung der zweiten Beschlussfassung hinsichtlich der Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung in elektronischer Form enthaltene Verweis auf die Erläuterungen des Internetportals www.justizportal.de inhaltlich ausreichend ist (verneinend: VGH Baden-Württemberg 5. Februar 2018 - A 11 S 192/18) kann deshalb dahinstehen.
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Der Gesetzgeber versteht das elektronische Dokument vielmehr als eine eigenständige "modifizierte Schriftform" und "neue prozessuale Form" (BT-Drs. 14/4987 Seite 24; ebenso: BSG 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R; Kloppenburg in jurisPR-ArbR 26/2010 Anm. 1 zu BGH 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08).
  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96

    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04; BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17
    Ist die Rechtsmittelbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so beginnt die Frist zur Einlegung der Beschwerde abweichend von § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG aufgrund der Spezialvorschrift des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG spätestens mit Ablauf von fünf Monaten ab Zustellung des Beschlusses (BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 492/03).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer

    Unabhängig davon geht der Senat davon aus, dass es sich bei der Übermittlung elektronischer Dokumente um eine eigenständige Einlegungsmöglichkeit und nicht bloß um einen Unterfall der Schriftform handelt (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R -, juris, Rn. 18; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17 -, juris, Rn. 66 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber das elektronische Dokument als eine eigenständige "modifizierte Schriftform" und "neue prozessuale Form" ansieht; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, 38. EL Januar 2020, § 81, Rn. 8c).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (vgl. BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04; BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96; LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17, Rn. 59).

    Das LAG Baden-Württemberg vertritt mit Beschluss vom 9. Mai 2018 ( 4 TaBV 7/17, Rn. 62) die Gegenansicht.

    Auch die Annahme, das elektronische Dokument sei derzeit noch keine gleichwertige Form der Rechtsmitteleinlegung, entbehre heute jeglicher Grundlage (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17, Rn. 67).

  • LAG Köln, 22.07.2022 - 9 TaBV 14/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung Auslegung des

    Dass die Redakteure jedoch in der alten Eingruppierung "bleiben", legt ebenso wie die Überschrift "Besitzstandsklausel" indes nahe, dass die zu sichernde Eingruppierungsgruppe und Stufe bereits "besessen", d.h. derzeit innegehabt werden muss (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17 - Rn. 80, 88 juris).

    Eine Eingruppierung in die alte Gehaltsstruktur von Personen, die bei der Einordnung gar nicht nach dem alten Gehaltstarif vergütet wurden, würde diesem Zweck zuwiderlaufen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17 - Rn. 88, juris).

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