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   LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10   

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LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 (https://dejure.org/2011,13261)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 (https://dejure.org/2011,13261)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 6 Sa 109/10 (https://dejure.org/2011,13261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit - Entstehen von Urlaubsansprüchen während anschließend auf unbestimmte Zeit fortdauernder Erwerbsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit - Entstehen von Urlaubsansprüchen während anschließender fortdauernder Erwerbsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit erfordert Beschäftigungslosigkeit; Erforderlichkeit von Arbeitslosigkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit; Suspendierung der Hauptleistungspflichten als ...

  • rabüro.de

    Kein Urlaubsanpruch bei Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente unmittelbar nach Bezug von Arbeitslosengeld

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Krankheit: Urlaub, Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Begriff der "Arbeitslosigkeit"; Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von Arbeitslosengeld wegen Minderung der Leistungsfähigkeit; Entstehen von Urlaubsansprüchen während anschließend auf unbestimmte Zeit fortdauernder Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    a) Leistungen in Sozialplänen im Sinne von § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die dem Ausgleich oder der Abmilderung der mit einer Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile dienen, dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden (BAG 31.05.2005 1 AZR 254/04 Rn. 17 der Gründe, NZA 2005, 997 ff).

    Es ist sinnvoll und sachlich gerechtfertigt, abzuwarten, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung überhaupt beendet wird und damit der Abfindungsanspruch entsteht (BAG 31.05.2005 1 AZR 254/04 Rn. 21 der Gründe, NZA 2005, 997 ff.; BAG 20.06.1985 2 AZR 427/84 Rn. der Gründe, NZA 1986, 258 ff.).

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 1 Ca 74/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 20.08.2010 - 1 Ca 74/10 - dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass der Klägerin Masseansprüche in Höhe von 13.719,25 EUR brutto nebst Zinsen p. a. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zustehen;.

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    aa) In der Schultz-Hoff-Entscheidung zu Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 NZA 2009, 135 ff) knüpft der Europäische Gerichtshof daran an, dass der Urlaub wegen bestehender Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte.
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Die Frage, ob ein solcher Anspruch in vollem Umfang als Masseanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden kann (so BAG 25.03.2003 9 AZR 174/02 Rn. 62 ff der Gründe, NZA 2004, 43 ff, 18.11.2003 9 AZR 95/03 Rn. 57 der Gründe, NZA 2004, 651 ff, 15.02.2005 9 AZR 78/04 Rn. 29 der Gründe, NZA 2005 1124 ff) oder in dem Umfang als Insolvenzforderung zur Tabelle festgestellt werden muss, wie er in der verbleibenden Kündigungsfrist nach Insolvenzeröffnung nicht mehr in Natura gewährt werden konnte, kann schon deshalb dahin stehen, weil im vorliegenden Fall Insolvenzeröffnung am 01.07.2009 war, das Arbeitsverhältnis aber erst 13 Monate später am 31.07.2010 beendet worden ist.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    Die Frage, ob ein solcher Anspruch in vollem Umfang als Masseanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden kann (so BAG 25.03.2003 9 AZR 174/02 Rn. 62 ff der Gründe, NZA 2004, 43 ff, 18.11.2003 9 AZR 95/03 Rn. 57 der Gründe, NZA 2004, 651 ff, 15.02.2005 9 AZR 78/04 Rn. 29 der Gründe, NZA 2005 1124 ff) oder in dem Umfang als Insolvenzforderung zur Tabelle festgestellt werden muss, wie er in der verbleibenden Kündigungsfrist nach Insolvenzeröffnung nicht mehr in Natura gewährt werden konnte, kann schon deshalb dahin stehen, weil im vorliegenden Fall Insolvenzeröffnung am 01.07.2009 war, das Arbeitsverhältnis aber erst 13 Monate später am 31.07.2010 beendet worden ist.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10
    b) Da es sich bei dem vorgelegten Arbeitsvertrag um einen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Altvertrag vor dem 01.01.2002 handelt, gilt nach wie vor die Auslegungsregel, dass die Bezugnahmeklausel eine Gleichstellungsabrede mit dem Zweck der Gleichstellung tarifgebundener mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern darstellen soll (BAG 14.12.2005 4 AZR 536/04 Rn. 13 der Gründe, NZA 2006, 607 ff).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 -  6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

    Von einem (nicht) "aktiven Beschäftigungsverhältnis" ist auch die Rede, wenn es um den Bezug von Arbeitslosengeld in einem ruhenden Arbeitsverhältnis geht (LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 - 6 Sa 109/10 - zu I B 2 a der Gründe; vgl. auch BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 27, BAGE 117, 231) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Denn die Parteien haben die mit Wirkung ab dem 01.01.2011 einvernehmlich getroffene Ruhensvereinbarung bis zur formalen Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.07.2011 unstreitig nicht wieder aufgehoben bzw. rückgängig gemacht (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 -, zit. n. Juris).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht, und dass bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche nicht entstehen (vergleiche statt vieler LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10; LAG Köln vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11).

    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geht in einem Urteil vom 09.06.2011 (6 Sa 109/10) davon aus, dass die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht ist und dass deshalb das Ruhen der Hauptleistungspflicht dazu führt, dass im ruhenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch entsteht.

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

    Eine Reihe anderer Landesarbeitsgerichte verneint dagegen mit unterschiedlicher Begründung und bei unterschiedlichen Fallkonstellationen das Entstehen eines Urlaubsanspruchs (beispielsweise wohl zuletzt LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2011, 19 Sa 795/11; LAG Köln vom 29.04.2010, 6 Sa 103/10; vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; vom 07.07.2011, 5 Sa 416/11; LAG München vom 26.05.2011, 4 Sa 66/11; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10).
  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Instanzgerichte hinsichtlich des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung von Urlaubsabgeltung (LAG Düsseldorf v. 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Köln v. 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10) dürften aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 und 06.05.2014 als überholt anzusehen sein.
  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
    Eine Reihe anderer Landesarbeitsgerichte verneint dagegen mit unterschiedlicher Begründung und bei unterschiedlichen Fallkonstellationen das Entstehen eines Urlaubsanspruchs (beispielsweise wohl zuletzt LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2011, 19 Sa 795/11; LAG Köln vom 29.04.2010, 6 Sa 103/10; vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11; LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; vom 07.07.2011, 5 Sa 416/11; LAG München vom 26.05.2011, 4 Sa 66/11; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10).
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts ist für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht ( LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 - Rn. 57 nach Juris, LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09,) und keine Nebenpflicht Die erkennende Kammer folgt damit der Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 442/10 und 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 463/11 ) und des LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - Revision eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10 ).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Sie ist vielmehr eine auf dem Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, die durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht tangiert wird (LAG Düsseldorf v. 07.07.2011, 5 Sa 416/11, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010, 4 Sa 209/10, juris; a.A. LAG Köln v.19.08.2011, 12 Sa 110/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011, 6 Sa 109/10 juris; LAG Düsseldorf 05.05.2010, 7 Sa 1571/09, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • LAG Nürnberg, 07.11.2011 - 7 Sa 280/11

    Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei

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