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   LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12   

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LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12 (https://dejure.org/2012,29251)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 18 Sa 22/12 (https://dejure.org/2012,29251)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 18 Sa 22/12 (https://dejure.org/2012,29251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente - Anwendungsbereich von § 167 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    aa) Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des BAG seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Prüfungszeitraum, Anpassungsfrist, Rügefrist und die Grenzen nachträglicher Anpassungen sind Teile eines gesetzlich geschaffenen, interessengerechten Gesamtgefüges (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, dass er entgegen dieser Zielsetzung gleichzeitig nachträgliche Anpassungen ausweiten wollte (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 24, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Ein Eingriff in das Rentenstammrecht liegt nicht vor (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 27 ff, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dahin versteht die Kammer die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das den Versorgungsempfänger für verpflichtet hält, wenigstens außergerichtlich die von ihm angenommene Fehlerhaftigkeit der letzten Anpassungsentscheidung zu rügen (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    a) Wie bereits das Arbeitsgericht ausgeführt hat, ist der Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zu Grunde zu legen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    a) Wie bereits das Arbeitsgericht ausgeführt hat, ist der Ermittlung des Anpassungsbedarfes die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag zu Grunde zu legen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    Dies gilt auch für die Begrenzung des Anpassungsbedarfs im Wege der reallohnbezogenen Obergrenze (BAG 30. August 2005 aaO).

    Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine andere Berechnungsmethode, so ist aber noch eine Billigkeitskontrolle erforderlich, die mit Prozessrisiken verbunden ist (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

    Auch bei einer konzernweit ermittelten reallohnbezogenen Obergrenze entspricht es dem Leitbild des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, nicht auf die gesamte Belegschaft, sondern eine Gruppe von Arbeitnehmern abzustellen, die mit dem Versorgungsempfänger vergleichbar ist (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56).

    Zwischen dem Kreis der Versorgungsempfänger und der Vergleichsgruppe der aktiven Arbeitnehmer muss ein genügender Zusammenhang bestehen (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    (2) Die Auslegung des § 167 ZPO verbietet zudem nach Auffassung der Kammer die generelle Erstreckung auf Fristen, die auch ohne Inanspruchnahme eines Gerichts gewahrt werden können (so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 21 ff., BGHZ 177, 319).

    Wenn der Bundesgerichtshof ausführt, es wäre nicht gerechtfertigt, einer Zustellung durch Vermittlung des Gerichts in gleichartigen Fällen die Rückwirkung zu versagen (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 24 aaO.), fehlt hierfür eine tragfähige Begründung.

    Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, dass eine Partei insofern "das Gesetz beim Wort nimmt und zu Recht erwartet, dass die Vermittlung des Gerichts Rückwirkung entfaltet" (BGH 17. Juli 2011 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319).

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Juli 2001 - I ZR 109/05 - ) in Abgrenzung bzw. Aufgabe früherer Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 167 ZPO ausgedehnt hat und das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 4. April 2012 - 23 Sa 2228/11 -) infolgedessen bei einem gleichgelagerten Sachverhalt die Anwendbarkeit des § 167 ZPO bejaht hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Selbst wenn daraus abzuleiten wäre, dass auch eine spätere Rüge die Frist wahrt (so LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 23 Sa 2228/11), liegt dies nicht in der Norm des § 167 ZPO begründet.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Juli 2001 - I ZR 109/05 - ) in Abgrenzung bzw. Aufgabe früherer Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 167 ZPO ausgedehnt hat und das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 4. April 2012 - 23 Sa 2228/11 -) infolgedessen bei einem gleichgelagerten Sachverhalt die Anwendbarkeit des § 167 ZPO bejaht hat.

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Zwischen dem Kreis der Versorgungsempfänger und der Vergleichsgruppe der aktiven Arbeitnehmer muss ein genügender Zusammenhang bestehen (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44).

    Genügt die vom Arbeitgeber vorgenommene Vergleichsgruppenbildung diesen Anforderungen, haben die Gerichte nicht zu prüfen, ob eine andere Einteilung in ihren Augen gerechter oder zweckmäßiger wäre (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer zweckmäßigen, vernünftigen und gerechten Regelung führt (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 - Rn. 14, ZTR 2006, 667 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - 4 Sa 58/11
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Insoweit wird auf die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - aller Kammern des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verwiesen (zB. Urteile vom 26.07.2011 - 21 Sa 20/11, 14.09.2011 - 2 Sa 88/11, 22.09.2011 - 4 Sa 58/11, 06.12.2011 - 14 Sa 72/11, alle veröffentlicht in juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 21 Sa 20/11
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Insoweit wird auf die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - aller Kammern des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verwiesen (zB. Urteile vom 26.07.2011 - 21 Sa 20/11, 14.09.2011 - 2 Sa 88/11, 22.09.2011 - 4 Sa 58/11, 06.12.2011 - 14 Sa 72/11, alle veröffentlicht in juris).
  • OLG München, 02.11.2004 - 13 U 3554/04

    Verjährung des Werklohnanspruchs für Renovierungsarbeiten - Abnahme durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Dies wird der gebotenen engen Auslegung auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift nicht gerecht (vgl. OLG München 2. November 2004 - 13 U 3554/04 - Rn. 24, NJW-RR 2005, 1109).
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
    Selbst wenn aus der unterschiedlichen Höhe der durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklung in den Unternehmen nicht zwingend auf eine uneinheitliche Vergütungsstruktur geschlossen werden kann, spricht Letzteres, wenn wie hier andere Ursachen für eine unterschiedliche Einkommensentwicklung nicht ersichtlich sind, gegen einheitliche Entgeltbedingungen (ebenso: LAG Niedersachen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B - Rn. 37; LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2012 - 3 Sa 18/12).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.2011 - 14 Sa 72/11
  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 2 Sa 88/11
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79

    Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren - wie bereits vom Arbeitsgericht beanstandet -, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    Die Beklagte hatte hierzu schon im Ansatz nichts vorgetragen, was indes für einen positiven Vergleichsschluss nötig gewesen wäre (vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.).

    Die nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 30c Abs. 4 BetrAVG i.V.m. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB sodann entsprechend aus billigem Ermessen zu treffende Anpassungsentscheidung hatte sich - mangels entgegenstehender wirtschaftlicher Belange der Beklagten - am Kaufkraftverlustausgleich seit Rentenbeginn zu orientieren (ohne indes - wie die Berufung meint -, am Beklagtenwunsch einer Anpassung am Nettolohnanstieg ausgerichtet werden zu können, da hierzu jeder greifbare Richtwert fehlte [s.o.]; vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 c aa der Gründe, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    Die Beklagte hatte hierzu schon im Ansatz nichts vorgetragen, was indes für einen positiven Vergleichsschluss nötig gewesen wäre (vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.).

    Die nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 30c Abs. 4 BetrAVG i.V.m. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB sodann entsprechend aus billigem Ermessen zu treffende Anpassungsentscheidung hatte sich - mangels entgegenstehender wirtschaftlicher Belange der Beklagten - am Kaufkraftverlustausgleich seit Rentenbeginn zu orientieren (ohne indes - wie die Berufung meint -, am Beklagtenwunsch einer Anpassung am Nettolohnanstieg ausgerichtet werden zu können, da hierzu jeder greifbare Richtwert fehlte [s.o.]; vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 c aa der Gründe, juris).

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. August 2012 - 18 Sa 22/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen

    Die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat hierzu in einem Parallelrechtsstreit (Aktenzeichen 18 Sa 22/12) im Urteil vom 09.08.2012 ausgeführt:.
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