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   LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16   

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https://dejure.org/2016,49010
LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16 (https://dejure.org/2016,49010)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16 (https://dejure.org/2016,49010)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2016 - 17 TaBV 4/16 (https://dejure.org/2016,49010)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
    Die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, zur Anwendung der Verfahrensgrundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle seien vorliegend nicht anzuwenden.

    Innerhalb verlängerter Beschwerdebegründungsfrist führt der Beteiligte zu 2 zur Begründung seiner Beschwerde aus, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, außer Acht gelassen.

    Andernfalls könnte der Arbeitgeber die Bildung der tarifvertraglich vorgesehenen Paritätischen Kommission verhindern (BAG 16. August 2011, 1 ABR 30/10, juris, Rn. 22).

  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
    "Stimmen" in einer Abstimmung sind nur solche Stimmen, die überhaupt an der Abstimmung teilnehmen und damit als Stimme für oder gegen den Abstimmungsgegenstand in Erscheinung treten (BAG 17. September 1991, 1 ABR 23/91, juris, Rn. 14).
  • LAG Köln, 26.07.2005 - 9 TaBV 5/05

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
    Im Gegenteil zeigt sich an der Erforderlichkeit und Gestattung sog. Pairing-Absprachen gerade, dass ohne derartige Absprachen im Einigungsstellenverfahren entweder (durch die gesamte Einigungsstelle, LAG Köln 26. Juli 2005, 9 TaBV 5/05, juris) über eine zu beantragende Vertagung zu entscheiden wäre oder mit der vorhandenen Besetzung abzustimmen wäre.
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