Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 TVG, § 76 Abs 5 S 2 BetrVG
Erweiterte Paritätische Kommission - Abstimmungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Verfahren innerhalb der erweiterten paritätischen Kommission nach dem ERA-TV
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.01.2016 - 10 BV 40/15
- LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
- BAG, 26.09.2018 - 4 ABR 4/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
Die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, zur Anwendung der Verfahrensgrundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle seien vorliegend nicht anzuwenden.Innerhalb verlängerter Beschwerdebegründungsfrist führt der Beteiligte zu 2 zur Begründung seiner Beschwerde aus, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, außer Acht gelassen.
Andernfalls könnte der Arbeitgeber die Bildung der tarifvertraglich vorgesehenen Paritätischen Kommission verhindern (BAG 16. August 2011, 1 ABR 30/10, juris, Rn. 22).
- BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91
Inhalt eines Sozialplanes
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
"Stimmen" in einer Abstimmung sind nur solche Stimmen, die überhaupt an der Abstimmung teilnehmen und damit als Stimme für oder gegen den Abstimmungsgegenstand in Erscheinung treten (BAG 17. September 1991, 1 ABR 23/91, juris, Rn. 14). - LAG Köln, 26.07.2005 - 9 TaBV 5/05
Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16
Im Gegenteil zeigt sich an der Erforderlichkeit und Gestattung sog. Pairing-Absprachen gerade, dass ohne derartige Absprachen im Einigungsstellenverfahren entweder (durch die gesamte Einigungsstelle, LAG Köln 26. Juli 2005, 9 TaBV 5/05, juris) über eine zu beantragende Vertagung zu entscheiden wäre oder mit der vorhandenen Besetzung abzustimmen wäre.