Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4779
LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22 (https://dejure.org/2023,4779)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2023 - 12 Sa 50/22 (https://dejure.org/2023,4779)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 12 Sa 50/22 (https://dejure.org/2023,4779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    § 254 BGB, § ... 520 Abs. 3 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b) ArbGG, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO, § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG, § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 41a EStG, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 42d Abs. 3 Satz 1 EStG, §§ 133, 157 BGB, § 42d Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 42d Abs. 3 EStG, § 347 AO, § 356 Abs. 2 AO, § 273 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 249 ff BGB, § 108 AO, § 193 BGB, § 214 Abs. 1 BGB, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 156 Abs. 2 ZPO, § 156 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42d EStG, § 44 AO 1977, § 426 BGB, § 254 BGB
    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld - Mitverschulden - Vertrag zu Lasten Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerausgleich bei nachentrichteter Lohnsteuer; Regresspflicht des Arbeitnehmers bei nachträglich durch den Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer; Keine Einwendungen gegen Lohnsteuernachzahlung im arbeitsgerichtlichen Regressverfahren; Fristbeginn für die Anfechtung ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schriftsatz nach der Vergleichswiderruf - und die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtschuldnerausgleich bei nachentrichteter Lohnsteuer; Regresspflicht des Arbeitnehmers bei nachträglich durch den Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer; Keine Einwendungen gegen Lohnsteuernachzahlung im arbeitsgerichtlichen Regressverfahren; Fristbeginn für die Anfechtung ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Dabei erfüllt der Arbeitgeber eine fremde Schuld, denn im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 9).

    Etwas anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 10).

    Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer von den Einkünften des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuern (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 13).

    Dieser Rechtsbehelf steht nach herrschender Meinung sowohl dem Arbeitgeber als Adressaten des Haftungsbescheides wie auch dem Arbeitnehmer zu, soweit er persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann (BFH 8. Juni 2011 - I R 79/10 - Rn. 16, BFHE 234, 101; BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 14).

    a) Für den Beginn der Ausschlussfristen bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt, bei zuvor eingetretener Bestandskraft eines Haftungsbescheids dieser Zeitpunkt, maßgebend (dazu ausführlich BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159 ff, Rn. 18 ff).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht unlängst entschieden (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159 ff, Rn. 29).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Der Gesamtschuldnerausgleich besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131 ff, Rn. 18).

    Auch insoweit darf sich der Arbeitgeber auf die Ausführungen und Berechnungen des Finanzamts verlassen und sich diese zu eigen machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131 ff, Rn. 22).

    Insbesondere hat er sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer zu bemühen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131 ff, Rn. 20).

    c) Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zwar im Rahmen zur Aufrechnung gestellter bzw. gemäß § 273 BGB eingewandter Gegenansprüche auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB das sorgfaltspflichtwidrige Verhalten der Klägerin eine Rolle spielen könnte (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - BAGE 111, 131 ff, Rn. 20).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Nach § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16, BAGE 157, 336).

    Dies betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er den Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, aaO).

    Er ist vielmehr auf die steuer- und sozialrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, es sei denn, für den Arbeitgeber wäre aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen, dass eine Verpflichtung zum Abzug nicht bestand (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - BAGE 157, 336 ff, Rn. 20 mwN).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Ein (öffentlich-rechtlicher) Vertrag erlaubt gerade deshalb keine Regelung zu Lasten Dritter, weil er - anders als ein Verwaltungsakt - von einem betroffenen Dritten nicht angefochten werden kann (OVG Berlin-Brandenburg 12. Februar 2007 - OVG 12 A 1.05 - Rn. 46).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung insbesondere dann nicht in Betracht kommt, wenn lediglich neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachgereicht werden oder neues Vorbringen der Parteien zum Verfahrensgegenstand gemacht werden soll (LAG Düsseldorf 18. März 2013 - 9 Sa 1585/12 - Rn. 108 m.w.N.) Der erforderliche Verkündungstermin nach Widerruf eines im Termin geschlossenen Vergleichs dient nicht dazu, es einer Partei zu ermöglichen, nach Schluss der mündlichen Verhandlung weiter vorzutragen (LAG Rheinland-Pfalz 18. Januar 2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 82 ff).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2014 - 4 Sa 400/14

    Regress; Lohnsteuer; Haftungsbescheid; geringfügige Beschäftigung;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Die Feststellung der Steuerschuld im Rahmen eines vom Beibringungsgrundsatz geprägten Verfahrens wäre systemwidrig (LAG Düsseldorf 10. Dezember 2014 - 4 Sa 400/14 - Rn. 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21

    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung insbesondere dann nicht in Betracht kommt, wenn lediglich neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachgereicht werden oder neues Vorbringen der Parteien zum Verfahrensgegenstand gemacht werden soll (LAG Düsseldorf 18. März 2013 - 9 Sa 1585/12 - Rn. 108 m.w.N.) Der erforderliche Verkündungstermin nach Widerruf eines im Termin geschlossenen Vergleichs dient nicht dazu, es einer Partei zu ermöglichen, nach Schluss der mündlichen Verhandlung weiter vorzutragen (LAG Rheinland-Pfalz 18. Januar 2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 82 ff).
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Eine vor Fälligkeit erfolgte Mahnung bleibt auch nach dem Eintritt der Fälligkeit wirkungslos (vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - Rn. 14).
  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Dieser Rechtsbehelf steht nach herrschender Meinung sowohl dem Arbeitgeber als Adressaten des Haftungsbescheides wie auch dem Arbeitnehmer zu, soweit er persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann (BFH 8. Juni 2011 - I R 79/10 - Rn. 16, BFHE 234, 101; BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 14).
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22
    Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (BGH 23. Februar 2022 - VIII ZR 305/20 -, BGHZ 233, 54 ff, Rn. 25).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 37/16

    Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen nach § 3 Nr. 58 EStG

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG München, 03.05.2011 - 7 Sa 847/10

    Kündigung - Einhaltung der Grundsätze von Treu und Glauben - Nichtabführung von

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

  • BFH, 23.08.2023 - X R 16/21

    Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

    Zwar erfüllt der Arbeitgeber, wenn er aufgrund seiner Haftung die Lohnkirchensteuer zahlt, eine fremde Schuld, da im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung bleibt (vgl. nur BAG-Urteil vom 14.11.2018 - 5 AZR 301/17, BAGE 164, 159, Rz 9 und Landesarbeitsgericht --LAG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2023 - 12 Sa 50/22, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2023, 1019, Rz 69).

    Aus § 38 Abs. 2 Satz 1, § 51a Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. KiStG NW/KiStO Pb folgt jedoch, dass im Innenverhältnis der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnkirchensteuer dem Arbeitgeber diesen Betrag in voller Höhe zu erstatten hat, unabhängig von einem eventuell bestehenden Mitverschulden des Arbeitgebers gemäß § 254 BGB (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2023 - 12 Sa 50/22, DStR 2023, 2019, Rz 92).

  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

    Auf der anderen Seite ist in die Abwägung einzustellen, dass ein nachfolgendes Rechtsbehelfsverfahren vermieden werden kann, das erst recht zur Verfahrensverzögerung führt (LAG Baden-Württemberg 10.02.2023 - 12 Sa 50/22 - Rn. 112 ff).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2023 - 12 Sa 56/22

    Stufenklage - betriebliche Altersversorgung - Rechtsmissbrauch - Erlassvertrag

    Geht man - wie dies die Beklagte tut - davon aus, dass die Tochter des Klägers die Vereinbarung im eigenen Namen und nicht in Vertretung ihres Vaters abgeschlossen hat, wäre aufgrund des Verbots des Vertrags zu Lasten Dritter (dazu LAG Baden-Württemberg 10. Februar 2023 - 12 Sa 50/22 - Rn. 96) auch gar keine Erledigung der klägerischen Ansprüche möglich gewesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht