Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21   

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https://dejure.org/2021,16679
LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21 (https://dejure.org/2021,16679)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2021 - 1 Sa 12/21 (https://dejure.org/2021,16679)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 1 Sa 12/21 (https://dejure.org/2021,16679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausschluss einer ordentlichen Kündigung - Weiterbildung zum Facharzt

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum Facharzt

  • arbeitsrechtsiegen.de

    42-Monate Kündigungsausschluss: Wirksamkeit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung; Unangemessene Benachteiligung eines in der Weiterbildung befindlichen Arztes; 42 Monate Kündigungsfrist für angehenden Facharzt unwirksam

  • rechtsportal.de

    BGB § 307
    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung; Unangemessene Benachteiligung eines in der Weiterbildung befindlichen Arztes; 42 Monate Kündigungsfrist für angehenden Facharzt unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Weiterbildung zum Facharzt | Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei einer Weiterbildung zum Facharzt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei Weiterbildung zum Facharzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung; Unangemessene Benachteiligung eines in der Weiterbildung befindlichen Arztes; 42 Monate Kündigungsfrist für angehenden Facharzt unwirksam

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung während Weiterbildung zum Facharzt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit eines Arztes in Weiterbildung für 42 Monate

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    1 S. 1 BGB (ebenso zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 30).

    Die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB stellt das Ergebnis einer Abwägung zwischen den grundrechtlichen Positionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 35).

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Zweifel hieran könnten deswegen bestehen, weil es keine absolute Höchstgrenze für eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsentgeltes gibt und darüberhinausgehende Vertragsstrafen stets unwirksam wären (BAG 28. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 54).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    So ist bei einer Ausbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer von bis zu sechs Monaten zulässig, einer Ausbildungsdauer von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Ausbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren im Regelfall zulässig (st. Rspr., vgl. nur BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - Rn. 29; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - Rn. 34; BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 32) hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses gefunden.
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - Rn. 29; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - Rn. 34; BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 32) hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses gefunden.
  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    (1) Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des §§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2017 - 7 AZR 582/18 - Rn. 42; BAG 25. April 2018 - 7 AZR 520/16 - Rn. 33).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Revisionsbeschwerde hob das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - den Beschluss vom 12. März 2020 auf, gewährte der Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück.
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - Rn. 29; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - Rn. 34; BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 32) hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses gefunden.
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Überraschend ist eine Klausel, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu nur BAG Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 32).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
    Die Klausel ist auch nicht intransparent, weil der Vertragspartner des Verwenders bei Vertragsschluss nicht erkennen könnte, was "auf ihn zukommt" (zu diesem Erfordernis vgl. nur BAG 28. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18).
  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Mai 2021 - 1 Sa 12/21 - wird zurückgewiesen.
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