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   LAG Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 12 Sa 54/07   

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https://dejure.org/2008,7659
LAG Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 12 Sa 54/07 (https://dejure.org/2008,7659)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2008 - 12 Sa 54/07 (https://dejure.org/2008,7659)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2008 - 12 Sa 54/07 (https://dejure.org/2008,7659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Massenentlassungsanzeige - Bedeutung der Sperrfrist nach § 18 Abs 2 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Ausspruchs der Massenentlassungsanzeige vor Aussspruch der Kündigung; Bedeutung einer öffentlich-rechtlichen Mindestkündigungsfrist für Massenentlassungen; Zulässigkeit der Durchführung der Anzeige erst nach Durchführung des Konsultationsverfahrens mit ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    KSchG § 17; ; KSchG § 18 Abs. 2; ; KSchG § 18 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17 § 18 Abs. 2, 4
    Europarechtskonforme Auslegung der Vorschriften zur Massenentlassungsanzeige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 12 Sa 54/07
    Als Entlassung im vorgenannten Sinn gilt nach der Junk-Enscheidung (a. a. O.) und - ihr folgend - des Bundesarbeitsgerichtes (23.03.2006, 2 AZR 343/05, sowie 13.07.2006, Az.: 6 AZR 198/06) die Kündigungserklärung.

    und 13.07.2006 (a. a. O.) für sich in Anspruch nehmen kann, wenn, wie vorliegend, eine Verwaltungsbehörde unter Missachtung des Prinzips der Gewaltenteilung bestehendes Recht für unanwendbar erklärt.

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 12 Sa 54/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat in vergleichbaren Fällen, nämlich im Zusammenhang mit der individuellen Anhörung des Betriebsrates vor einer Einzelkündigung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG wiederholt entschieden, dass es eine leere Förmelei wäre, etwas erneut mitzuteilen, was der Adressat ohnehin zuvor sicher und zweifelsfrei erfahren hatte (BAG, 19.05.1993, Az.: 2 AZR 584/92 = AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, sowie 24.11.1993, Az.: 2 AZR 347/92 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 12 Sa 54/07
    Als Entlassung im vorgenannten Sinn gilt nach der Junk-Enscheidung (a. a. O.) und - ihr folgend - des Bundesarbeitsgerichtes (23.03.2006, 2 AZR 343/05, sowie 13.07.2006, Az.: 6 AZR 198/06) die Kündigungserklärung.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. März 2008 - 12 Sa 54/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Anders ist nicht zu erklären, dass es die Zeugenvernehmung des von der Beklagten benannten Zeugen M aus dem Verfahren - 12 Sa 54/07 - im Einvernehmen mit den Parteien verwertet hat.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 269/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. März 2008 - 12 Sa 54/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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