Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3937
LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2014,3937)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2014,3937)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 6 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2014,3937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auflösung des Betriebrats - im Betrieb vertretene Gewerkschaft - Betriebsversammlungen - Abteilungsversammlungen - grober Verstoß

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 BetrVG, § 42 Abs 1 BetrVG, § 43 Abs 1 BetrVG, § 43 Abs 4 BetrVG, § 44 Abs 1 BetrVG
    Auflösung des Betriebrats - im Betrieb vertretene Gewerkschaft - Betriebsversammlungen - Abteilungsversammlungen - grober Verstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats bei Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit einer Betriebsversammlung unter absichtlicher Irreführung einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; rechtswidrige Betriebsversammlung vor dem geselligen Teil einer ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats bei Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit einer Betriebsversammlung unter absichtlicher Irreführung einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichten eines Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht zur Weihnachtsfeier eingeladene Gewerkschaft - und die Auflösung des Betriebrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Betriebsrats bei der Firma Kärcher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Betriebrats auf Antrag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    LAG Präsident teilt mit: Auflösung des Betriebsrats bei der Firma Kärcher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht zur Weihnachtsfeier eingeladene Gewerkschaft lässt Betriebsrat durch das Arbeitsgericht auflösen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auflösung des Betriebsrats bei der Firma Kärcher

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13

    IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13
    Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2013, Az. 22 BV 13/13, werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2013, Az 22 BV 13/13, abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13
    Erst dann hätte die I. M. Anlass gehabt, ihre Vertretung im Betrieb nachzuweisen (dazu grundlegend BAG 25.03.1992 7 ABR 65/90).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Dieser Betriebsrat wurde kurz vor Ablauf der am 29. März 2014 endenden Amtszeit durch gerichtliche Entscheidung (zuletzt LAG Baden-Württemberg 13. März 2014 - 6 TaBV 5/13) aufgelöst.

    Er wusste aus den Erfahrungen des Beschlussverfahrens 6 TaBV 5/13 auch, dass die Vertreter der IG-Metall-Liste andere Vorstellungen einer Betriebsratsarbeit haben als dies von der bisherigen und auch neuen Mehrheit unter Wohlwollen des Arbeitgebers bislang praktiziert wurde.

    bb) Die Indizien aus dem zeitlichen Zusammenhang sind noch besser verständlich, wenn man auch den Inhalt des vorangegangenen Beschlussverfahrens 6 TaBV 5/13 betrachtet, welches am 13. März 2014 mit der Bestätigung der Auflösung des alten Betriebsrates endete.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht