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   LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13   

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https://dejure.org/2014,22864
LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13 (https://dejure.org/2014,22864)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2014 - 15 Sa 24/13 (https://dejure.org/2014,22864)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 15 Sa 24/13 (https://dejure.org/2014,22864)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Dass Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegen stehe, sei in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95).

    Überholt sei die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (17.06.1997 - 9 AZR 801/95), wonach zwingendes Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegenstehe.

    Ebenso wie der Entgeltanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der nachvertragliche Entschädigungsanspruch einer Ausschlussfrist unterworfen werden (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 - NZA 1998, 258).

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Der Kläger habe die Ausschlussfrist nicht durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage eingehalten, da der Anspruch auf Karenzentschädigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetze, während der Kläger durch die Kündigungsschutzklage die Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe verhindern wollen (vgl. BAG 21.02.2012 - 9 AZR 486/10).

    Gegen diese Auffassung spreche nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.02.2012 (9 AZR 486/10), da für die dort betroffenen tarifvertraglichen Ausschlussfristen andere Regeln gälten.

    Das ist im Übrigen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Ausschlussfristen geklärt (vgl. BAG 21.02.2012 - 9 AZR 486/10 - NZA 2012, 750).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Ebenfalls eine Ausnahme ist sachlich gerechtfertigt, wenn es sich zwar um "unständige Bezüge" handelt, jedoch allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen in Streit steht; dann erfüllt die Aufforderung, dieses Element zukünftig in konkreter Art und Weise zu beachten, die Funktion einer Inanspruchnahme (vgl. BAG 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 - NZA 2013, 975).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können (vgl. BAG 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 - NZA 2013, 975).

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Eine Ausschlussfristenregelung sei nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (26.02.2009 - Xa ZR 141/07) wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB insgesamt unwirksam, wenn die Ausschlussfrist die in § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht ausdrücklich ausnehme.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof für das Reiserecht entschieden, dass eine "Begrenzung der Haftung" im Sinne von § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB auch in einer zeitlichen Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen liegt (vgl. BGH 26.02.2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Denn jedenfalls enthält die Obliegenheit einer Geltendmachung, wie Nr. 14 ArbV sie vorsieht, keinen Haftungsausschluss und keine Haftungsbegrenzung (vgl. BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149).

    Nicht entgegensteht, dass baldige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit auch auf anderen Rechtsgebieten gefordert werden (vgl. BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149; aA LAG Hamm 25.09.2012 - 25.09.2012 - 14 Sa 280/12 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1682/07) rechtfertige kein anderes Ergebnis.

    Die von der Gegenansicht aus dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2010 (1 BvR 1682/07) abgeleiteten anderen Schlussfolgerungen verstehen den Wortlaut dieses Beschlusses in einer Weise, die von den Sacherwägungen dieses Beschlusses nicht getragen wird.

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Für die Auffassung des Klägers sprächen indessen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 (5 AZR 429/07) und 28.11.2007 (5 AZR 992/06).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck und die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Entsprechendes hat er für das Kaufrecht entschieden (vgl. BGH 29.05.2013 - VIII ZR 174/12 - NJW 2013, 2584).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Es kann deshalb offen bleiben, ob dasselbe Ergebnis - immer noch auf tarifliche Ausschlussfristen bezogen - schon aus einer speziell zu einer Karenzentschädigung ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts abgeleitet werden dürfte (vgl. BAG 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - Juris, dort war die Ausschlussklausel ausführlicher formuliert als hier, nämlich: "Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und solche, die mit dem Anstellungsverhältnis in Verbindung stehen").
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13
    Unter die Verfallklausel fallen demnach alle Ansprüche, die sich aus den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder die in eng mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Entstehungsgrund haben (vgl. BAG 18.12.2008 - 8 AZR 105/08 - Juris).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

  • LAG Niedersachsen, 13.08.2013 - 9 Sa 138/13

    Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen durch Erhebung einer

  • BAG, 12.11.1971 - 3 AZR 116/71

    Wettbewerbsverbot

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2013 - 2 Sa 49/13

    Tarifliche Ausschlussfrist - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Januar 2014 - 15 Sa 24/13 - wird zurückgewiesen.
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