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   LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04   

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LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04 (https://dejure.org/2005,9966)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04 (https://dejure.org/2005,9966)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. September 2005 - 21 TaBV 7/04 (https://dejure.org/2005,9966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umgruppierung von Arbeitnehmern nach Unternehmensverschmelzung - Zustimmungsersetzung - Tarifpluralität

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung eines Arbeitnehmers; Anwendbarkeit eines Firmentarifvertrags; Versäumung der Wochenfrist; Bestehen einer Tarifgebundenheit; Verschmelzung zweier Unternehmen im Wege der Neugründung; Vorliegen von ...

  • Judicialis

    TV SR TSI § 54 Abs. 1; ; BetrVG § 99 (2) Pu... nkt 4; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BGB §§ 307 ff; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 1; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 3; ; UmwG § 2 Abs. 1; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; DLTV § 2; ; ERTV TSI § 10; ; TV SR TSI § 54 Abs. 1; ; TVG § 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 97 Abs. 4; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifpluralität und Tarifeinheit bei Verschmelzung durch Aufnahme - kein Eingriff in individuelle Koalitionsfreiheit durch Vorrang der Haustarifverträge - wirksame Tarifwechselklausel in Arbeitsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2004 - 4 Ta 2/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderung an den Inhalt der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    (dd) Von einer Tarifflucht kann schließlich auch deshalb keine Rede sein, weil die Haustarifverträge keine durchweg ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorsehen als das Tarifwerk der Industriegewerkschaft Metall (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04 - zu B II 2 b gg der Gründe).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGBKontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn 44 ff).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    cc) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG, Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 2 der Gründe) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

    Denn ein Firmentarifvertrag kann den besonderen Bedürfnissen eines Betriebes weitergehend gerecht werden als ein Branchentarifvertrag (BAG, Beschluss vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - a.a.O., zu B II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04

    Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGBKontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04

    Verschmelzung im Wege der Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    Für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - AP Nr. 1 zu § 20 UmwG, zu II a der Gründe) entschieden, dass ein Firmentarifvertrag aufgrund der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den neu gegründeten Rechtsträger übergeht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsauffassung bislang lediglich für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung vertreten (BAG, Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - a.a.O., zu II a der Gründe).

  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    Diese Regelung traf auf die Firma d. S. GmbH zu; bei der Arbeitgeberin ist dies hingegen sehr fraglich (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    Eine Vereinbarung dieses Inhalts (vgl. die nahezu wortgleiche Klausel in BAG, Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, zu I 1 b der Gründe) bedeutet, es solle der für den Arbeitgeber jeweils geltende Tarifvertrag, also der, an den er gebunden ist, für die Arbeitnehmer Anwendung finden, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04

    Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04
    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04

    Tarifpluralität im verschmolzenen Unternehmen -

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

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