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   LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41746
LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20 (https://dejure.org/2021,41746)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2021 - 9 Sa 59/20 (https://dejure.org/2021,41746)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 9 Sa 59/20 (https://dejure.org/2021,41746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 343 BGB
    Vertragsstrafe - Haustarifvertrag - nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche - Tarifauslegung - Lohnerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 1 ; BGB § 343 ; HGB § 348 ; BGB § 242
    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in einem Haustarifvertrag; Tarifauslegung; Lohnerhöhung

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 1 ; BGB § 343 ; HGB § 348 ; BGB § 242
    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in einem Haustarifvertrag; Tarifauslegung; Lohnerhöhung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Tarifvertrag für den Fall der Nichterfüllung von Pflichten; Tarifliche Vertragsstrafe bei fehlender weiterer Lohnerhöhung; Auslegung einer Verpflichtung im Haustarifvertrag als Vertragsstrafe; Reichweite der Verpflichtung zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Anhaltspunkt für die Bestimmung des Betrages kann insoweit das Doppelte der nach § 343 BGB angemessenen Vertragsstrafe sein (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 - Rn. 41) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es bei der Bemessung der Vertragsstrafe in erster Linie auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, auf Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung und ihre Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz an (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 - Rn. 42) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Eine Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifbestimmungen nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 27; 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Eine Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifbestimmungen nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 27; 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 Sa 105/95

    Vertragsstrafe: Wirksamkeit eines tarifvertraglichen Vertragsstrafenversprechens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    aa) Auch in Tarifverträgen sind Vertragsstrafenregelungen zulässig (ErfK/Müller-Glöge 22. Aufl. § 345 BGB Rn. 26) und zwar sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Arbeitnehmers (LAG Baden-Württemberg 5. Dezember 1995 - 7 Sa 105/95 -) .
  • LAG Niedersachsen, 28.05.1998 - 1 TaBV 41/97

    Tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Auch die Möglichkeiten des Betriebsrates, auf die Einhaltung der Betriebsnormen hinzuwirken, beschränken sich außerhalb der ihm gegebenen Mitwirkungsrechte auf die Möglichkeiten des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Wiedemann/Thüsing TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 216; LAG Niedersachsen 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - Rn 98; LAG Hamburg 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 - Rn. 53 ff ) .
  • LAG Hamburg, 26.08.2010 - 7 TaBV 3/10

    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei tarifwidriger Beschäftigung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Auch die Möglichkeiten des Betriebsrates, auf die Einhaltung der Betriebsnormen hinzuwirken, beschränken sich außerhalb der ihm gegebenen Mitwirkungsrechte auf die Möglichkeiten des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Wiedemann/Thüsing TVG 8. Aufl. § 1 Rn. 216; LAG Niedersachsen 28. Mai 1998 - 1 TaBV 41/97 - Rn 98; LAG Hamburg 26. August 2010 - 7 TaBV 3/10 - Rn. 53 ff ) .
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Vertragsstrafe zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Zwar ist anerkannt, dass betriebsverfassungsrechtliche Vertragsstrafenregelungen unzulässig sind (BAG 19. Dezember 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Diese räumt den Arbeitnehmern regelmäßig keine Individualansprüche ein (Däubler/Nebe TVG 4. Aufl., § 1 Rn. 351) , denn Betriebsnormen regeln normativ das betriebliche Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft als Kollektiv, begründen aber keine Individualansprüche (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 41) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30) .
  • BGH, 31.08.2017 - VII ZR 308/16

    "Schlemmerblock" - Vertragsstrafe für Gastwirt?

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20
    Der Zweck einer Strafabrede besteht in erster Linie darin, den Schuldner zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anzuhalten (Erfüllungssicherungsfunktion - BGH 31. August 2017 - VII ZR 308/16 - Rn. 15; ErfK/Müller-Glöge 22. Aufl. § 345 BGB Rn. 1a) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Auf die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Oktober 2021 - 9 Sa 59/20 - teilweise aufgehoben.
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