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   LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16   

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LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,50518)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,50518)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,50518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 103 Abs. 2 B... etrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 103 BetrVG, § 121 BGB, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 BGB, § 15 KSchG, § 91 a ZPO, § 24 Nr. 2 BetrVG, § 92 a ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 3 KSchG, § 242 BGB, §§ 72 a, 72 ArbGG, § 91 SGB IX, § 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG, § 134 BGB, § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 85 Abs. 1, § 87 Abs. 3 ArbGG, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, §§ 92a, 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 186, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 83a Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 318 ZPO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 78 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 106 GewO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 102 BetrVG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Verlustes des Kündigungsschutzes eines Mandatsträgers durch Rücktritt vom Betriebsratsamt und Begründung neuen vollen Kündigungsschutzes als Wahlvorstandsmitglied hinsichtlich eines bereits eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 24 Nr 2 BetrVG, § 103 Abs 2 BetrVG, § 626 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 KSchG
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren - ausscheidendes Betriebsratsmitglied wird Wahlvorstandsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Verlustes des Kündigungsschutzes eines Mandatsträgers durch Rücktritt vom Betriebsratsamt und Begründung neuen vollen Kündigungsschutzes als Wahlvorstandsmitglied hinsichtlich eines bereits eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Verlustes des Kündigungsschutzes eines Mandatsträgers durch Rücktritt vom Betriebsratsamt und Begründung neuen vollen Kündigungsschutzes als Wahlvorstandsmitglied hinsichtlich eines bereits eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    An dieser Voraussetzung fehlt es hier, weil das vom Arbeitgeber im Beschlussverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG verfolgte Begehren, die Zustimmung zur Kündigung zu ersetzen, nicht denselben Streitgegenstand betrifft wie der Antrag des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die nach der Ersetzung der Zustimmung ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist (BAG 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113).

    Diese Feststellung wirkt auch gegenüber dem durch die spätere Kündigung betroffenen Arbeitnehmer, weil er im Beschlussverfahren nach § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Beteiligter war (BAG 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; Treber NZA 2016, 744, 746).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich in seinem Urteil vom 24. April 1975 (2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113) ausgeführt, dass der Arbeitnehmer trotz rechtskräftiger Zustimmungsersetzung im Kündigungsschutzprozess nicht gehindert sei, geltend zu machen, dass sich neue tatsächliche Umstände ergeben hätten, die den früheren Vorgängen, die geeignet waren, einen wichtigen Grund zu bilden, ein anderes Gewicht gäben, und hieraus auch die Notwendigkeit einer neuen Interessenabwägung folgen könne.

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Die Ersetzung der Zustimmung beruht auf der Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses, die nach § 85 Abs. 1 und § 87 Abs. 3 ArbGG nicht vor der Rechtskraft eintreten kann (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320).

    Ihr wäre überdies auch nicht zu folgen, weil dies zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen würde (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; Raab in GK-BetrVG 10. Aufl. § 103 Rn. 87; vgl. auch BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; Besgen NZA 2011, 133, 134).

    Diese Präklusionswirkung wird allerdings auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Beschlussverfahren begrenzt (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320).

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98

    Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde oder mit der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht ein (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220).

    Ihr wäre überdies auch nicht zu folgen, weil dies zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen würde (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; Raab in GK-BetrVG 10. Aufl. § 103 Rn. 87; vgl. auch BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; Besgen NZA 2011, 133, 134).

    Liegt die Zustimmungsersetzung rechtskräftig vor, muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 5 SGB IX nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), kündigen (BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; APS/Linck 4. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 11; aA. Fitting BetrVG 28. Aufl. § 103 Rn. 46, wonach die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB nach Rechtskraft erneut laufen soll).

  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    In allen anderen Fällen darf die Amtsträgereigenschaft weder beim Betriebsratsmitglied (§ 78 BetrVG) noch beim Wahlvorstand (vgl. BAG 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - juris) zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass Wahlvorstände im Hinblick auf die bei außerordentlichen Kündigungen anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe Betriebsratsmitgliedern gleichzustellen seien (BAG 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - aaO.).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Durch die Rechtskraft des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts wurde die kollektivrechtliche Schranke für die Ausübung dieses Gestaltungsrechts der Beklagten beseitigt (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190).

    Folglich kann sich der Arbeitnehmer aufgrund der Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren im späteren, die außerordentliche Kündigung betreffenden Kündigungsschutzverfahren nur auf solche Tatsachen berufen - zumindest was das Vorliegen eines wichtigen Grundes betrifft -, die er im Zustimmungsersetzungsverfahren nicht geltend gemacht hat und auch nicht hätte geltend machen können (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Denn die Ausübung eines bestehenden Rechts - auch des Rechts zur außerordentlichen Kündigung - darf nicht durch Verfahrensvorschriften derart erschwert werden, dass dieses praktisch nicht mehr verwirklicht werden kann (so zutreffend BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 68 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 8).

    Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während des Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG gegenüber dem beteiligten Arbeitnehmer ausspricht, ist jedenfalls dann nicht als Rücknahme des Zustimmungsersuchens gegenüber dem Betriebsrat zu verstehen, wenn die Kündigung nur vorsorglich für den Fall ausgesprochen wurde, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats nicht (mehr) bedarf (BAG 27. Januar 2011 - 2 ABR 114/09 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 68 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 8).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13

    Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Ein Beschluss wird wie ein Urteil mit seiner Verkündung mit allen prozessualen und materiell-rechtlichen Wirkungen existent (BGH 21. April 2015 - VI ZR 132/13 - NJW 2015, 2342) und beendet die Entscheidungstätigkeit in der Instanz mit der Folge, dass das erkennende Gericht gem. § 318 ZPO an seine Entscheidung gebunden ist (Leipold in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 310 Rn. 1).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Eine gegenüber dem Arbeitnehmer im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens in diesem Sinne vorsorglich ausgesprochene Kündigung seitens des Arbeitgebers lässt dessen Ersuchen um Zustimmung gegenüber dem Betriebsrat und den Fortgang des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG unberührt (BAG 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180).
  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Damit wird grundsätzlich sichergestellt, dass der betreffende Mandatsträger seine betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen weiterhin im Betrieb ausüben kann (BAG 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 14).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht etwa bejaht, wenn der Verhinderungsfall eines Betriebsratsmitglieds kollusiv zu dem Zweck herbeigeführt wurde, dem Ersatzmitglied den besonderen Kündigungsschutz zu verschaffen (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 25 Nr. 3; 12. Februar 2004 - 2 AZR 163/03 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 56).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2

  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

  • LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Nachschieben

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • BAG, 03.06.2015 - 2 AZB 116/14

    Beschlussverfahren - einseitige Erledigterklärung - Verfahrenseinstellung

  • LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

  • LAG München, 14.09.2005 - 10 TaBV 11/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verlust des

  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2016 - 3 Sa 23/16 - werden zurückgewiesen.
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