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   LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17   

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LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17 (https://dejure.org/2018,8789)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2018 - 15 Sa 9/17 (https://dejure.org/2018,8789)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 15 Sa 9/17 (https://dejure.org/2018,8789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 10 Abs. 4 Satz 4 AÜG, § 615 BGB, § 307 BGB, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 ArbGG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 13 AÜG, § 4 MTV, § 1 Ziffer 2 MTV, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, §§ 293 bis 295 BGB, § 296 BGB, § 138 ZPO, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 288 Abs. 1 BGB, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG, §§ 307 bis 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 214 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzlohnklage einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen des Tarifvertrags über logistische Dienstleistung und Leiharbeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 Nr 2 AÜG, § 1 TVG
    Equal pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzlohnklage einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen des Tarifvertrags über logistische Dienstleistung und Leiharbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf höhere Arbeitsvergütung unter dem Gesichtspunkt von "equal pay"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Maßstab ist in diesem Fall das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (vgl. BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 15 mwN).

    Deshalb können insbesondere auch - wie im Streitfall - Arbeitgeberverbände eingeschaltet werden (vgl. BAG 10.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 18 mwN).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer für die bei der Entleiherin zu beanspruchende Monatsvergütung die dort geschuldete regelmäßige Arbeitszeit erbracht bzw. durch gesetzliche Entgeltfortzahlungstatbestände "abgedeckt" hat (vgl. BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 24).

    bb) Dem steht nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot des "Herunterrechnens auf einen fiktiven Stundenlohn" entgegen (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - NZA 2014, 200 Rn. 32; 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 23).

    Das spricht dafür, dass der hier angewandte Tarifvertrag jedenfalls für die niedrigeren Entgeltgruppen nicht das tarifliche Ziel einer gleichbleibenden monatlichen Vergütung vorgibt (anders im Sachverhalt BAG 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 23 am Ende).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Eine Bezugnahmeklausel, mit der mehrere eigenständige tarifliche Regelwerke gleichzeitig auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung gebracht werden sollten, bedürfe zur Gewährleistung ihrer hinreichenden Bestimmtheit einer Kollisionsregel, der sich entnehmen lasse, welches der in Bezug genommenen tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben solle (Bezugnahme auf BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10).

    Hinsichtlich der angeblich unklaren Bezugnahme des Arbeitsvertrags auf Tarifverträge sei das vom Arbeitsgericht zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2011 (5 AZR 406/10) nicht einschlägig.

    Das vom Arbeitsgericht zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2011 (5 AZR 406/10) sei jedenfalls einschlägig für die Frage der Unwirksamkeit der Vereinbarung des Arbeitszeitkontos.

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    bb) Dem steht nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot des "Herunterrechnens auf einen fiktiven Stundenlohn" entgegen (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - NZA 2014, 200 Rn. 32; 19.02.2014 - 5 AZR 680/12 - Juris Rn. 23).

    Außer Betracht bleibt lediglich echter Aufwendungsersatz (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12 - NZA 2014, 200).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Das ist zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln, die - wie im Regelfall - auf einen bestimmten bzw. bestimmbaren Tarifvertrag oder ein bestimmtes bzw. bestimmbares tarifliches Regelwerk im Sinne einer Einheit aus Mantel-, Entgelt- und sonstigen Einzeltarifverträgen verweisen, ausreichend (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 Rn. 30) .

    Gerade dies will das Bestimmtheitsgebot verhindern (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 Rn. 30) .

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 - NZA 2014, 1262).

    Regelungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten einseitig das Arbeitszeitkonto abzubauen, sind unwirksam (vgl. BAG 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 - NZA 2014, 1262).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss, beispielweise auch ein 13. Monatsgehalt, eine tarifliche Sonderzahlung und die Ansprüche auf Urlaubsvergütung (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 294/12 - NZA 2013, 1226).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Eine Frist für die erstmalige Geltendmachung von weniger als drei Monaten ist unangemessen kurz (vgl. dazu und zu den im Folgenden dargestellten Grundsätzen BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Die Klausel entspricht auch nicht einer tariflichen Bestimmung oder anderen Norm, die auf das Arbeitsverhältnis der Parteien unmittelbar Anwendung finden kann (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 - NZA 2006, 783).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - BAGE 124, 120).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17
    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Arbeitnehmer zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (vgl. BAG 19.02.2014 - 5 AZR 700/12 - NZA 2014, 1097 Rn. 19).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

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