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   LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16   

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https://dejure.org/2017,8594
LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16 (https://dejure.org/2017,8594)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16 (https://dejure.org/2017,8594)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 (https://dejure.org/2017,8594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 7, 62 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 4 ArbGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 916, 917, 918 ZPO, § 940 ZPO, § 286 ZPO, § 56 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines einseitig freigestellten Ingenieurs im ungekündigten Arbeitsverhältnis im einstweiligen Rechtsschutz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 611 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines einseitig freigestellten Ingenieurs im ungekündigten Arbeitsverhältnis im einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitge Freistellung durch den Arbeitgeber - und die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
    Dies setzt ein deutlich gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers voraus (LAG Berlin-Brandenburg - 4 SaGa 2600/11 - in NJW-RR 2011, 551).
  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
    Dies setzt ein deutlich gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers voraus (LAG Berlin-Brandenburg - 4 SaGa 2600/11 - in NJW-RR 2011, 551).
  • ArbG Heilbronn, 04.08.2016 - 5 Ga 3/16

    Einstweilige Verfügung - Freistellung - Beschäftigungsanspruch -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 04.08.2016 - Az: 5 Ga 3/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • ArbG Heilbronn - 5 Ca 219/16 (anhängig)

    Diesel-Affäre: Top-Ingenieur klagt gegen Audi - Ich wurde für VW geopfert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16
    b) Hingegen ist für die erkennende Kammer nicht erkennbar, dass der Verfügungskläger, beginnend ab dem Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung bis zum Termin, an dem die Hauptsache zum vorliegenden Streitgegenstand (vom Kläger eingeleitet mit Klage vom 02.08.2016 vor dem Arbeitsgericht Heilbronn mit dem Aktenzeichen 5 Ca 219/16) vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird, das ist der 21.02.2017, noch darauf angewiesen ist, bis dahin beschäftigt zu werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger

    Auch wenn in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen wird, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund allein nicht ausreicht (LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - juris), ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen (LAG Hessen 15. Dezember 2017 - 10 SaGa 1508/17 - a.a.O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Im Allgemeinen wird der zeitweilige Verlust des Beschäftigungsanspruchs wegen der Sicherung der Vergütungsansprüche die Interessen des Arbeitnehmers nicht so schwerwiegend beeinträchtigen, dass dieser nicht auf die Wahrung seiner Interessen im Hauptsacheverfahren verwiesen werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - zu B II 1 der Gründe, BeckRS 2017, 105532; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - BeckRS 2011, 67565; LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354/355; ferner LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2012 - 5 Sa 258/12 - zu II 2 der Gründe, juris [Verweis auf Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüche]).
  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

    Dem schließt sich die Kammer insbesondere wegen des gesetzlichen Erfordernisses der Abwendung wesentlicher Nachteile in § 940 ZPO und der außerhalb dessen nicht gebotenen Verkürzung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerseite an (ebenso LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - LAG Schleswig-Holstein 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - LAG Düsseldorf 4. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 - aA.
  • ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 SaGa 4/19

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungstitel im

    Weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust des Beschäftigungsanspruchs genügt für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ( LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - Rn. 15, juris ).
  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 SaGa 1508/17

    1. Die Beschäftigung des Arbeitnehmers im nicht beendeten Arbeitsverhältnis wird

    Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund nach verbreiteter Auffassung, die insbesondere auch von dem Hess. LAG vertreten wird, bejaht (vgl. Hess. LAG 20. März 2013 - 18 SaGa 175/13 - Rn. 48 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 36 , Juris; Hess. LAG 10. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Juris; LAG München 7. Mai 2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 3. Aufl. S. 248; APS/Koch 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 234; ebenso zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch Hess. LAG 8. November 2017 - 13 SaGa 1272/17 - n.v.; a.A. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - BeckRS 105532; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 34, Juris; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 105; NK-GA/Kloppenburg § 62 ArbGG Rn. 85) .
  • ArbG Iserlohn, 14.01.2021 - 5 Ga 2/21
    In diesem Zusammenhang geht es insbesondere zu berücksichtigen, dass auch andere Ereignisse (z.B. Krankheit oder Urlaub) denkbar sind, die - wie die Freistellung - ebenfalls dazu führen können, dass der Verfügungskläger seine Tätigkeit bei der Verfügungsbeklagten über eine längere Zeit hinweg nicht nachgehen kann, ohne dass es insoweit zu einem Verlust beruflicher Kompetenzen kommt (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2017, 21 SaGa 1/16; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015, 18 SaGa 1/15).
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