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   LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11   

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https://dejure.org/2012,5738
LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11 (https://dejure.org/2012,5738)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2012 - 12 Sa 19/11 (https://dejure.org/2012,5738)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2012 - 12 Sa 19/11 (https://dejure.org/2012,5738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reichweite der Rechtskraft - Gewinnbeteiligung aufgrund Gesellschaftsrecht und Gewinnbeteiligung aufgrund arbeitsrechtlicher Vereinbarung - Streitgegenstand - Verjährungshemmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstand (gesellschaftsrechtliche Gewinnbeteiligung); Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtskraft; Verjährunghemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitgegenstand [gesellschaftsrechtliche Gewinnbeteiligung]; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtskraft; Verjährunghemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschaftsrecht - Arbeitsrecht - und die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11
    Der Bundesgerichtshofe definiert den Begriff des Streitgegenstands wie folgt (Urteil vom 08.05.2007, XI ZR 278/06, NJW 2007, 2560, Rdnr. 16):.

    Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird nur die Verjährung des Anspruchs gehemmt, der Gegenstand der Klage ist, nur auf diesen braucht sich der Schuldner einzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.1996, IV ZR 185/95, NJW 1996, 1743; Urteil vom 08.05.2007, XI ZR 278/06, NJW 2007, 2560, Rdnr. 15).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11
    § 213 BGB setzt daher voraus, dass der Anspruch, auf den sich die Verjährungshemmung erstrecken soll, von Gesetzes wegen an die Stelle des Anspruchs getreten ist, dessen Verjährung gehemmt ist (ebenso: OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007, 23 U 7/07, NJW 2008, 379 (380); Grothe, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, 6. Aufl. 2012, § 213 Anm. 4; vgl. auch Peters/Jacoby, § 213 Anm. 6, die davon sprechen, mit der Formulierung "an seiner Stelle" werde der Übergang vom Primäranspruch zum Sekundäranspruch und umgekehrt erfasst; a.A. wohl Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl. 2012, § 213 Anm. 3: Die Ansprüche müssen auf das gleiche Interesse gerichtet sein).
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11
    Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird nur die Verjährung des Anspruchs gehemmt, der Gegenstand der Klage ist, nur auf diesen braucht sich der Schuldner einzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.1996, IV ZR 185/95, NJW 1996, 1743; Urteil vom 08.05.2007, XI ZR 278/06, NJW 2007, 2560, Rdnr. 15).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. April 2012 - 12 Sa 19/11 - wird zurückgewiesen.
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